Einen Rechtsanspruch für behinderte Kinder auf einen Platz an einer Regelschule wird es möglicherweise auch ab dem Schuljahr 2014/15 nicht geben.
In einem Interview mit dem WDR-Magazin WESTPOL sagte NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (B’90’/Grüne), dass sie einen solchen Anspruch auch für diesen späteren Zeitpunkt nicht garantieren könne: „Entscheiden wird hier der Gesetzgeber, so ist das in Nordrhein-Westfalen und in allen anderen Bundesländern auch. Ich kann ja immer nur meine Zielsetzung definieren und habe nicht allein in der Hand, sie zu bestimmen.“
Der bisherige Gesetzentwurf der Landesregierung zur Inklusion hatte ursprünglich das gemeinsame Unterrichten ab dem Schuljahr 2013/2014 vorgesehen. Im Dezember 2012 hatte Löhrmann eingeräumt, diese Zeitplanung nicht einhalten zu können, weil das Gesetz nicht mehr rechtzeitig in den Landtag eingebracht würde. Einen neuen Termin für das Gesetzgebungsverfahren konnte die Ministerin nicht nennen.
Nach einer UN-Konvention haben behinderte Kinder das Recht auf einen Platz an einer Regelschule. Im Jahr 2009 hatte der Bundestag diese Konvention ratifiziert. Sie muss jetzt auch vom Land Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.
Quellenangabe: Westpol
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