Die Sonderausgabe wertet erstmals Meldungen von Verbrauchern aus, die über das ICSMS-System (Internetbasiertes, Computergestütztes System der Marktüberwachung) eingegangenen sind. Zusätzlich enthält die Sonderveröffentlichung eine Auswertung der Produktrückrufe im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes und eine spezielle Auswertung tödlicher Arbeitsunfälle auf Baustellen, die im Zusammenhang mit der Benutzung von Produkten standen.
Über das ICSMS-System können Verbraucher gefährliche Produkte an die zuständigen Behörden melden. 2011 sind durch dieses Portal 42 Meldungen über unsichere Produkte eingegangen, im ersten Halbjahr 2012 waren es bereits 35. Am häufigsten gemeldet wurden Gegenstände aus dem Heim- und Freizeitbereich, von denen eine Gefährdung der Benutzer, zum Beispiel durch schon früh auftretende Beschädigungen, durch allzu leichtes Auseinanderbrechen oder auch eine Schnittgefahr durch ungeschützte scharfe Kanten ausging.
Zusätzlich werteten die Experten erstmals die der BAuA bekannt gewordenen Rückrufe von Produkten aus dem Bereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) statistisch aus. Im Jahr 2011 hat die BAuA 77 Meldungen über Rückrufe und Produktwarnungen veröffentlicht, im ersten Halbjahr 2012 weitere 53. Auffällig ist, dass auch hier – wie schon in den vorausgegangenen Auswertungen aus anderen Quellen bestätigt wurde – der meist als besonders gefahrbringend angesehene Umgang mit Strom und elektrischen Geräten offensichtlich eine eher nachgeordnete Rolle einnimmt. Knapp die Hälfte der Rückrufe wurde hingegen von den Marktüberwachungsbehörden oder von den Herstellerfirmen selbst aufgrund auftretender mechanischer Risiken veranlasst.
Ebenfalls zum ersten Mal wertete die BAuA tödliche Unfälle mit auf Baustellen eingesetzten Geräten und Arbeitsmitteln aus, da sie einen auffällig hohen Anteil an allen gemeldeten tödlichen Arbeitsunfällen haben. Als häufigste Todesursachen wurden hierbei Unfälle durch Absturz oder „Überfahren werden“ gezählt. Hier wären – so die BAuA-Experten – die Verhaltensweisen, die zu den tödlichen Unfällen führten, in vielen Fällen schon vom Hersteller der eingesetzten Maschinen und Geräte vorhersehbar gewesen.
Das Produktsicherheitsgesetz sieht in solchen Fällen vor allem die Hersteller in der Pflicht. Sie sollen durch geeignete technische Maßnahmen dazu beizutragen, die mit ihren Produkten verbundenen Risiken so gering wie möglich zu halten. Wenn Unfälle aufgrund einer eigentlich schon vom Hersteller leicht vorhersehbaren Fehlverwendung auftreten, sollten sie deshalb auch nicht als „menschliches Versagen“, sondern als technischer Produktmangel gewertet und entsprechend anders geahndet werden.
„Gefährliche Produkte 2012 – Sonderausgabe. Informationen zur Produktsicherheit“; Isabell Bentz, Jochen Blume, Matthias Honnacker, Hans-Jörg Windberg, Tanja Wybierek; 1. Auflage; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund 2012; 34 Seiten.
Eine Version im PDF-Format gibt es zum Herunterladen unter der Adresse www.baua.de/publikationen auf der BAuA-Homepage und im Produktsicherheitsportal der BAuA unter www.produktsicherheitsportal.de.
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Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
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