Bei Stornierung wegen vorzeitiger Wehen muss die Reiserücktrittsversicherung zahlen
Eine Reiserücktrittsversicherung muss auch für Schwangere zahlen, die wegen vorzeitiger Wehen stornieren müssen, berichtet das Apothekenmagazin „Baby und Familie“ unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München.
Die Schwangerschaft war beim Versicherungs-Abschluss bekannt. Das Argument der Versicherung: Laut Vertrag müsse nur bei unerwarteten schweren Erkrankungen gezahlt werden. Dem widersprach das Gericht: Schwangerschaft sei keine Krankheit, eine schwere Komplikation aber schon.
Quelle: Apothekenmagazin „BABY und Familie“ – www.baby-und-familie.de
[full]
[dhr]
[/full]
Gefahr im Straßenverkehr: VCD, VBE und Deutsches Kinderhilfswerk fordern sichere Infrastruktur für Kinder und rufen…
Zunehmend mehr Organisationen und Ärzte sprechen sich für eine Beschränkung des Verkaufs von Energydrinks an…
Die Maris Food GmbH informiert über den Rückruf einer Charge des Artikels Appel Zarte Filets…
Wer kennt sie nicht? Die unbändige Lust auf Schokolade, Chips & Co. – und das…
Mit den ersten warmen Tagen beginnt für viele die Radsaison. Nach der Winterpause ist es…
Motorisierte Geräte bergen potenzielle Gefahren wie Schnittverletzungen durch scharfe Bauteile, Stromschläge durch defekte Isolation oder…