Auch in diesem Jahr wurden Tafeltrauben umfangreichen Untersuchungen auf Pestizidrückstände unterzogen. Wenig erfreulich sind die Ergebnisse, die die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) in Baden-Württemberg präsentierten.
Für Kinder eher nicht geeignet
Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass konventionell erzeugte Tafeltrauben auch in diesem Jahr wieder zu den Obstsorten mit höherer Belastung an Pflanzenschutzmittelrückständen zählen. 98 % der untersuchten Tafeltraubenproben aus konventionellem Anbau enthielten Rückstände von Pestiziden. Auch der Anteil an Höchstmengenüberschreitungen ist mit 9 % im Vergleich zum Vorjahr (3 %) wieder etwas angestiegen und auf dem Niveau des Jahres 2010
Die akute Referenzdosis bezogen auf Kleinkinder wurde zwar bei keiner Probe überschritten; keine Probe war somit als gesundheitlich bedenklich einzustufen, dennoch sollten Eltern hier besser auf Bio Produkte zurückgreifen.
Bei den Höchstmengenüberschreitungen von Tafeltraubenproben aus einheimischer Erzeugung wurden auch Rückstände an Wirkstoffen nachgewiesen, die in Deutschland nicht zugelassen sind – unter anderem wurde Folpet nachgewiesen. Bei Anwendung Folpet enthaltender Pflanzenschutzmittel dürfen Trauben nicht als Tafeltrauben zum Direktverzehr in den Verkehr gebracht werden.
Der Anteil an Proben mit Höchstmengenüberschreitungen sowie der Anteil an Proben einheimischer Erzeuger mit Rückständen nicht für die Anwendung bei Tafeltrauben zugelassener Pflanzenschutzmittel ist dieses Jahr wieder angestiegen und nach wie vor nicht akzeptabel. Die amtliche Überwachung wird die Rückstandssituation bei Tafeltrauben deshalb auch in der nächsten Saison entsprechend intensiv kontrollieren.
Mehrfachrückstände
Im Berichtszeitraum wurde in 89 % der untersuchten Tafeltrauben aus konventionellem Anbau mehr als ein Wirkstoff pro Probe nachgewiesen (Mehrfachrückstände). Spitzenreiter war nach Angaben des CVUA eine Probe mit 23 nachweisbaren Wirkstoffen.
Tafeltrauben aus ökologischem Anbau
Alle 26 untersuchten Tafeltraubenproben aus ökologischem Anbau entsprachen den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung und waren nicht zu beanstanden.
Die umfangreichen Untersuchungsergebnisse können auf den Seiten des CVUA-Stuttgart nachgelesen werden
Quelle: CVUA-Stuttgart – www.untersuchungsämter-bw.de
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