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Verkaufsverbot: Krebserregende PAK in schwarzer Tätowierfarbe der Marke Killer Ink

In dieser schwarzen Tätowierfarbe der Marke Killer Ink finden sich stark erhöhte Konzentrationen von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, kurz PAK.

Einige PAK sind beim Menschen eindeutig krebserregend (z. B. Lungen-, Kehlkopf-, Hautkrebs sowie Magen- und Darmkrebs bzw. Blasenkrebs).

Die Möglichkeit der Fruchtschädigung oder Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit besteht ebenfalls.

Zum Beispiel wird das Benzo[a]pyren bei Schornsteinfegern für den Hautkrebs verantwortlich gemacht.

Hintergrundinformationen:
Warnung: Von Tätowierfarben geht hohes Gesundheitsrisiko aus

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 52 vom 28.12.2012

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 10 A12/1903/12
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: USA
Kategorie: Chemische Produkte
Produkt: Tattoofarbe
Marke: Killer Ink
Name: Intenze Zuper Schwarz
Beschreibung: Plastikflasche mit Schraubverschluss. Etikett: Zuper Black
Typ / Artikel-Nr.: MHD 2017.04.30
  Code INTZUP360-BLK Batch: 2,00 x 7743-20
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil 9 polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (82,9 mg / kg), von denen 3 als krebserzeugend (11,1 mg / kg) eingestuft sind, enthalten sind
Art des Rückrufs / der Warnung: Verkaufsverbot
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : Nach der Entschließung des Europarates ResAP (2008) über die Anforderungen und Kriterien für die Sicherheit von Tätowierungen und Permanent Make-up polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen darf eine gewisse Konzentration nicht überschritten werden. Die Höhe der PAK in der Probe nachgewiesen wurde übertraf das Niveau von 0,5 ppm welches in der Resolution ResAP (2008) 1 empfohlen wird

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

Lizenzvereinbarung mit der Europäischen Kommission

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

 

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