Deutsche Kinderhilfe erschüttert über Entscheidung des Bundessozialgerichts nach der auch kleine Krankenhäuser die kleinsten Frühchen behandeln dürfen – eine Entscheidung, die Kinderleben kosten wird
Seit Jahren beschäftigt sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der Frage, unter welchen Qualitätskriterien sehr kleine Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm in einem Perinatalzentrum behandelt werden dürfen. Ein wesentliches Kriterium ist die Menge der Frühgeborenen, die pro Jahr in einer Klinik behandelt werden. Im Jahr 2010 legte der Gemeinsame Bundesausschuss eine Mindestmenge von 30 Fällen pro Jahr fest. Dies entsprach nicht den Forderungen von Experten und der Deutschen Kinderhilfe, die eine Mindestmenge von 50 Fällen fordern, aber war ein erster Schritt zu einer sichereren Versorgung kleinster Frühchen. Wissenschaftliche Daten und der internationale Vergleich belegen, dass eine zentralisierte Versorgung von Frühchen in spezialisierten Zentren die Mortalitätsrate senkt – es geht bei der Entscheidung mithin konkret um Menschenleben.
„Das heutige Urteil des BSG nutzt den wirtschaftlichen Interessen von kleinen Kliniken und gefährdet konkret das Leben der Allerkleinsten“, so Julia Hofmann, Vorstandssprecherin der Deutschen Kinderhilfe.
Die Deutsche Kinderhilfe ist erschüttert über die Entscheidung des BSG, kleinen Kliniken, die trotz geringer Fallzahlen und damit geringer Erfahrung und Routine die lukrative Betreuung von Frühgeborenen fortsetzen wollen, weiterhin Recht zu geben. Wenn viele Experten Mindestmengen und Zentren mit umfassender Erfahrung für die optimale Versorgung von Frühchen fordern, dürfen die Finanzinteressen von Klinikträgern – die Behandlung eines derartigen Kindes bringt bis zu 160.000€ – keine Rolle spielen.
Tipp für Eltern:
Um bessere Überlebenschancen von Frühgeborenen – geboren vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche – zu gewährleisten, empfiehlt die Deutsche Kinderhilfe gemeinsam mit der Aktion „Mehr gesunde Babys!“ eine vorausschauende Geburtsplanung. So gewährleistet die rechtzeitige Aufnahme in ein spezialisiertes Perinatalzentrum den bestmöglichen Start für das Neugeborene. Die Eltern haben schließlich die Wahl, wo sie entbinden. Diese Entscheidung sollte sich nicht nach der Nähe zum Wohnort richten, sondern nach dem Grad der Qualität der Versorgung in den Perinatalzentren.
Nach dieser fatalen Entscheidung ruft die Deutsche Kinderhilfe betroffene Eltern auf, sich vor der Geburt genau über die Qualität der Geburtsklinik zu informieren und nicht aufgrund der wirtschaftlichen Interessen ihrer heimatnahen Kleinklinik das Leben und die Gesundheit ihres Kindes zu gefährden.
Quelle: Deutsche Kinderhilfe e.V. – www.kinderhilfe.de
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