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Niederegger muss bedenkliche Alkoholkennzeichnung auf Adventskalender unterlassen

Der Adventskalendertest der Verbraucherzentrale Hessen zeigt Wirkung. Er hatte aufgedeckt, dass in Adventskalendern trotz kindgerechter Bildmotive oft alkoholhaltige Süßigkeiten stecken. Dass Alkohol enthalten ist, entdecken die Käufer aber meist erst im Kleingedruckten auf der Rückseite der Verpackung. Eine besonders verwirrende Alkoholkennzeichnung auf einem Adventskalender der Firma Niederegger haben die Verbraucherschützer jetzt erfolgreich abgemahnt.

 

Auf der Rückseite eines Adventskalenders mit Weihnachtsmarktmotiv hatte die Firma Niederegger den Hinweis „ohne alkoholische Füllung“ hervorgehoben. Trotzdem fand sich in der klein gedruckten Zutatenliste Alkohol als Bestandteil der Zutat „Marzipan“.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat deshalb den Hersteller auf Initiative der Verbraucherzentrale Hessen abgemahnt: „Verbraucher gehen durch den schnell zu erkennenden Hinweis fälschlicherweise davon aus, dass die Pralinen alkoholfrei sind“, begründet Andrea Schauff, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen, die erfolgreiche Abmahnung. Die Firma Niederegger hat sich daraufhin verpflichtet, die beanstandete Aufmachung der Verpackung zukünftig zu unterlassen, wenn Alkohol im Produkt enthalten ist. Wirksam wird diese Änderung für die Adventskalenderproduktion im nächsten Jahr.

Zwei weitere Hersteller haben angekündigt, die Alkoholkennzeichnung auf ihren Adventskalendern zu verbessern.

>> Zur Übersicht der überprüften Produktbeispiele (aktualisiert am 12.12.2012)

Quelle und Bilder: Verbraucherzentrale Hessen e.V.

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