Verbraucherschutz: Fast jedes achte Kinderspielzeug beanstandet
Mit allen Sinnen einkaufen: Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff rät allen, die in der Vorweihnachtszeit Spielzeug kaufen, kritisch und sehr genau hinzuschauen. „Einige Mängel sind schon mit bloßem Auge und der eigenen Nase zu erkennen“, betonte er. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) habe im Jahr 2012 bislang 28 von 243 Spielzeugproben beanstandet.
Die Mängel reichten von verschluckbaren Kleinteilen bis zu verbotenen Weichmachern und Splittern. Allein in acht Produkten wurden Weichmacher gefunden, zum Beispiel in einem Stethoskop aus einem Spielzeug-Arztkoffer.
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Eine große Gefahr für Kleinkinder seien Teile, die sie verschlucken könnten. Immer wieder käme es hier zu besonderen Gefahrensituationen und Unfällen. Daher sei es ganz wichtig, dass sich an Spielwaren keine kleinen Teile leicht ablösen lassen. „So einfach es auch klingt: Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten im Laden schon prüfen, ob Teddys Knopfaugen und die Räder am Bollerwagen richtig befestigt sind“, erläuterte Hartloff.
Verletzen könnten sich Kinder an scharfen oder splitternden Kanten von Holzspielzeug. Wer Kindern eine Freude machen will, sollte auch prüfen, ob das Spielzeug stark riecht. Chemische Gerüche, insbesondere nach Teer, weisen auf gesundheitsschädliche Stoffe hin. Gerade bei Spielzeug aus dem Niedrigstpreissegment sei vermehrt mit unsicheren Produkten zu rechnen.
Orientieren können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher an den verschiedenen Güte-Siegeln. „Siegel ist allerdings nicht gleich Siegel. Vertrauen können Weihnachtseinkäufer auf das GS-Zeichen für Geprüfte Sicherheit“, stellte Hartloff klar. Es garantiere, dass eine Ware von einem unabhängigen Dritten getestet wurde. Vergeben werde es von anerkannten Stellen, die immer namentlich auf dem Siegel genannt sind, wie beispielsweise dem TÜV. Bei Spielwaren aus Stoff wie etwa Plüschtieren garantiere das eher selten verwendete „Öko-Tex Standard 100“-Prüfsiegel, dass Grenzwerte für Schadstoffe eingehalten würden.
Das europäische CE-Zeichen dagegen ist die Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Spielzeug in Europa und dient dem freien Warenverkehr innerhalb Europas. „Als Kriterium für ein sicheres Produkt ist das CE-Zeichen nur wenig geeignet, da es im Gegensatz zum GS-Zeichen keine unabhängige Prüfung garantiert“, so Hartloff. „Die Hersteller vergeben dieses Siegel selbst.“
Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA)
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