Gesundheitsgefahr: Krebserregende Stoffe in Herz Luftballons
In diesen Herz-Luftballons von CTI Europe wurden erhöhte Werte des Gehaltes an Nitrosaminen und Nitrosierbaren Stoffen gemessen, welche die gesetzlich einzuhaltenden Grenzwerte überschritten.
Die Ware gilt daher als nicht verkehrsfähig.
Nitrosamine gehören zu den stärksten bekannten krebserregenden Stoffen. Sie sind deshalb auch verboten.
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Report 50 vom 14.12.2012
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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Nummer: | 2 A12/1844/12 |
Meldendes Land: | Deutschland |
Herkunftsland: | Spanien |
Kategorie: | Spielzeug |
Produkt: | Luftballons |
Marke: | Party Loons |
Name: | unbekannt |
Beschreibung: | Etwa 90-105 cm große, rote herzförmige Luftballons. Verpackung: transparenter Folien Beutel mit Karton; sechs Stück verpackt |
Typ / Artikel-Nr.: | unbekannt |
Barcode: | 0 52.329 90.104 |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Chemisch |
Es besteht ein chemisches Risiko, weil 0,0526 mg / kg N-Nitrosamine und 2,3283 mg / kg nitrosierbare Substanzen, die als Karzinogen der Kategorie 2 eingestuft sind, enthalten sind | |
Art des Rückrufs / der Warnung: | Rücknahme des Produkts vom Markt |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | der nationalen Gesetzgebung und der Spielzeug-Richtlinie |
RAPEX Info
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.
Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).
Lizenzvereinbarung mit der Europäischen Kommission
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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