Ministerien geben Tipps für den Weihnachtseinkauf von Spielzeug und Modeschmuck
Zum Beginn der Adventszeit und der Weihnachtseinkäufe raten Nordrhein-Westfalens Verbraucherschutzminister Johannes Remmel und Arbeitsminister Guntram Schneider dazu, Spielzeug und Modeschmuck vor dem Kauf ganz genau zu begutachten und ein paar einfache Regeln zu beherzigen:
Stichwörter: Weichmacher | Schmuck | Rückrufe Spielzeug | Puppe
„Spielzeug muss vor allem eins sein: sicher und schadstofffrei. Schauen Sie sich deshalb das Spielzeug vor dem Kauf im Laden genau an und lassen Sie es sich notfalls auspacken“, betonte Minister Remmel.
„Achten Sie auf CE-Zeichen und Prüfsiegel und scheuen Sie sich nicht, an dem Spielzeug zu riechen, ein stechender Geruch ist meist ein Hinweis auf schädliche Chemikalien“, sagte Minister Schneider. „Kaufen Sie daher möglichst qualitätsbewusst ein. Billiges Spielzeug kann meist die Qualitätsstandards nicht einhalten“, so das Fazit der beiden Minister. Die Beratung vor dem Kauf sei wichtig, um sich ein umfassendes Bild von der Qualität und Sicherheit zu machen.
Die NRW-Landesregierung setzt sich seit längerem für eine Verschärfung der EU-Spielzeugrichtlinie ein. Bei zahlreichen Gesprächen in Brüssel und bei der Bundesregierung erneuerte Minister Remmel seine Forderung nach einer Null-Toleranz-Politik bei schädlichen Weichmachern und anderen gefährlichen Stoffen im Spielzeug. Remmel: „Es kann nicht angehen, dass Spielzeuge in Deutschland verkauft werden, die eine höhere Belastung mit Schadstoffen als Autoreifen enthalten.“
„Die Europäische Union wie auch das nationale Recht verbieten schon jetzt viele gefährliche Stoffe“, betonten Minister Schneider und Minister Remmel. „So gibt es Grenzwerte für Nickel in Modeschmuck. Wir haben uns für weitere Verbote eingesetzt, so werden im kommenden Jahr strenge Grenzwerte für Blei in Schmuckgegenständen gelten.“ Ob ein Schmuckstück Blei enthält, ist derzeit nicht so einfach erkennbar. Insbesondere bei billigem Kinder- und Modeschmuck sollte aber heute schon auf die Kennzeichnung „nickelfrei“ geachtet werden.
Wichtige Kriterien zur Spielzeugsicherheit sind:
• Kennzeichnung: Eltern sollten auf die Altersangaben achten. Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein kann, weil es beispielsweise Kleinteile enthält, die verschluckt oder eingeatmet werden können, muss mit einem entsprechenden Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahre geeignet“ gekennzeichnet sein. Weitere wichtige Angaben auf der Verpackung sind das CE- Zeichen welches besagt, dieses Produkt genügt den europäischen Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheit. Sicherheitshinweise müssen in der jeweiligen Landessprache verfasst und der Hersteller oder Händler mit Anschrift angegeben sein.
• Gütesiegel: Beim Kauf auf das freiwillige GS-Zeichen achten. Dieses deutsche Sicherheitszeichen wird von staatlich anerkannten Prüfstellen vergeben. Die Richtwerte für das GS-Zeichen, die zum Beispiel für Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) eingehalten sein müssen, sind deutlich niedriger als die erst ab dem 20. Juli 2013 geltenden Grenzwerte der neuen EU-Spielzeugrichtlinie. Bisher gibt es keine rechtlich festgelegten Grenzwerte für PAK, nur Orientierungswerte.
• Geruch: Hände weg von Spielzeug mit unangenehmen Geruch. Riecht Spielzeug zum Beispiel benzinartig, beißend oder stechend, ist dies meist ein Hinweis auf unerwünschte Chemikalien.
• Kunststoff: Eine gute Orientierung gibt der freiwillige Hinweis „PVC-frei“ oder „phthalatfrei“ bei kunststoffhaltigem Spielzeug. Phthalate sind Weichmacher, die die Kunststoffe elastischer machen und gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Seit Anfang des Jahres 2007 sind bestimmte Phthalate in Spielzeug verboten.
• Verarbeitung: Ist das Spielzeug stabil? Besitzt es ablösbare Kleinteile wie Augen oder Knöpfe? Spielzeug sollte vor dem Kauf genau angeschaut werden. Verletzungsgefahr besteht zum Beispiel bei scharfen Spitzen oder Kanten. Holzspielzeug sollte glatt sein. Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen. Hier ist Vorsicht geboten.
• Lackierte Oberflächen: Vor dem Kauf sollte ein einfacher ‚Reibetest’ gemacht werden, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Bleibt Farbe am Finger, dann lieber nicht kaufen.
Fällt einer Verbraucherin oder einem Verbraucher ein Spielzeug auf, das eventuell unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte dies dem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt oder der zuständigen Marktüberwachungsstelle der Bezirksregierung gemeldet werden.
Mode- und Kinderschmuck
• Beim Kauf sollte ausdrücklich gefragt werden, ob das Schmuckstück nickelfrei ist, im Zweifelsfall sollte besser auf den Kauf verzichtet werden.
• Hautkontakt oder Kontakt mit Speichel (zum Beispiel bei Piercings im Mundbereich) können zu einer lebenslangen Nickelallergie führen.
• Bereits heute leiden etwa 10 Prozent der Kinder und rund 30 Prozent der Frauen unter 30 Jahren an einer Nickelallergie.
Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen | Internet: www.umwelt.nrw.de
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