Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat Entwürfe für zwei Verordnungen erarbeitet, mit denen der Übergang von Mineralöl-Rückständen aus Recycling-Verpackungen in Lebensmittel verhindert werden soll.
Der Entwurf für eine so genannte Mineralöl-Verordnung sieht Höchstmengen für den Übergang von Mineralöl aus Lebensmittelverpackungen, die unter Verwendung von Recycling-Papier hergestellt wurden, auf Lebensmittel vor. Die Höchstmengen sind so bemessen, dass Verbraucher vor gesundheitlich nachteiligen Wirkungen dieser Stoffe geschützt werden.
Mineralöl kann auch durch das direkte Bedrucken von Verpackungen in Lebensmittel gelangen. Um dies zu verhindern, hat das Ministerium einen weiteren Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht, der vorsieht, dass mineralölhaltige Druckfarben zum Bedrucken von Lebensmittelverpackungen künftig nicht mehr verwendet werden dürfen: die so genannte Druckfarbenverordnung.
Beide Verordnungsentwürfe werden derzeit mit den anderen Regierungsressorts, den Ländern und der Wirtschaft abgestimmt. Ziel des Bundesverbraucherministeriums ist es, diese Regelungen so bald wie möglich auf den Weg zu bringen und in der Praxis umzusetzen. Voraussetzung für die Umsetzung ist allerdings eine amtliche Methode zum gesicherten Nachweis der Mineralöl-Verbindungen. Mit der Entwicklung einer solchen Methode ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) derzeit beauftragt.
Mineralöle sind Gemische, die aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten. Diese Gemische sind toxikologisch nicht ausreichend untersucht. Insofern können Toxikologen auch ein Krebs erzeugendes Potenzial nicht ausschließen. Aus Vorsorgegründen sollte die Aufnahme von Mineralöl-Rückständen über Lebensmittel so gering wie irgend möglich bleiben.
Erst kürzlich hatten Medienberichte über Rückstände von Mineralöl in Adventskalendern, die aus Recyclingpapier hergestellt wurden, für Schlagzeilen gesorgt. Die Ergebnisse einer Untersuchung zeigten aber auch, dass die Problematik nicht alle Adventskalender betrifft. Es ist in der Herstellungspraxis also möglich, die Adventskalender-Verpackungen so zu produzieren, dass keine Mineralöl-Rückstände in die Schokolade übergehen, und die Hersteller sind genau dazu auch gesetzlich verpflichtet. Unabhängig von neuen gesetzlichen Regelungen müssen Lebensmittel-Unternehmen grundsätzlich gewährleisten, dass sie nur sichere Produkte herstellen und auf den Markt bringen. Auch von Lebensmittelkontaktmaterialien dürfen keine Gesundheitsgefahren für den Menschen und keine unvertretbaren Veränderungen von Lebensmitteln ausgehen.
Hintergrund
Mineralöl gelangt über die Verwertung von Altpapier in Recyclingpapier. Altpapier besteht aus Zeitungen, Zeitschriften, Katalogen und anderen grafischen Papieren sowie aus Verpackungspapieren. Zum Bedrucken dieser Papiere werden Druckfarben verwendet, die Mineralöl enthalten. Das BfR und das BMELV teilen die Auffassung, dass Mineralölgehalte in Lebensmitteln aus gesundheitlichen Gründen und Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes so weit wie möglich minimiert werden sollten. Weiter hat das BfR verschiedene technische Maßnahmen zur Reduzierung empfohlen, von der Herstellung grafischer Papiere bis zur Verpackungsebene.
Das BMELV hat in der Vergangenheit mehrere Gespräche mit der betroffenen Wirtschaft geführt, um die Praktikabilität der vom BfR empfohlenen Maßnahmen zu prüfen. Dabei wurde deutlich, dass Maßnahmen auf der Ebene der Verpackungsherstellung vordringlich sind, um das Mineralölproblem kurzfristig und effektiv zu lösen. So können durch die Verwendung von Verpackungen mit Barrierewirkung (Innenbeutel oder Innenbeschichtungen) Mineralölübergänge weitgehend verhindert werden.
Die Wirtschaft hat verschiedene Anstrengungen unternommen, für eine Reduktion der Mineralölgehalte zu sorgen. Freiwillige Maßnahmen allein werden allerdings nicht zum Ziel führen, deshalb hat das BMELV die beschriebenen Verordnungsinitiativen auf den Weg gebracht.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Zur Ankündigung von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, gesetzliche Höchstmengen für den Übergang von Mineralölen aus Lebensmittelverpackungen aus Recycling-Papier auf Lebensmittel zu erlassen, erklärt der stellvertretende Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch, Matthias Wolfschmidt:
„Schön, dass Bundesministerin Aigner nach der Veröffentlichung der Stiftung Warentest zu Mineralöl in Schokoladen-Adventskalendern wieder eingefallen ist, dass bei ihr seit mehr als zwei Jahren eine Verordnung zu Grenzwerten in der Schublade liegt. Hätte sie diese Regelung schon 2011 durchgesetzt, wären Verbraucher die krebsverdächtigen Substanzen, die nicht nur in Adventskalendern stecken, schon seit zwei Jahren erspart geblieben.
Nun muss Frau Aigner dafür sorgen, dass keine krebsverdächtigen aromatischen Kohlenwasserstoffe mehr aus Verpackungen in die Lebensmittel gelangen. 2011 hieß es im Verordnungsentwurf ganz klar, dass solche Substanzen „nicht nachweisbar“ sein dürfen. Jetzt spricht Frau Aigner von „Höchstmengen“, die so bemessen sein sollen, „dass Verbraucher vor gesundheitlich nachteiligen Wirkungen dieser Stoffe geschützt werden“. Doch bei aromatischen Kohlenwasserstoffen darf die „Höchstmenge“ nur klipp und klar bei „Null“ liegen. Denn unbedenkliche Mengen gibt es hier nicht.
Voraussetzung für Grenzwerte sei zudem, so die Ministerin heute, eine „amtliche Methode zum gesicherten Nachweis der Mineralöl-Verbindungen“. Offenbar hat Frau Aigner übersehen, dass es diese Methode längst gibt. Schon vor mehr als einem Jahr hat ihr eigenes Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf einer internationalen Fachkonferenz eine praxisfähige und für die amtliche Lebensmittelüberwachung taugliche Nachweismethode für Mineralöle in Verpackungen vorgestellt.
Lebensmittelhersteller sind gesetzlich verpflichtet, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Wer Produkte in den Handel bringt, die gesundheitsgefährliche Mineralöle enthalten, verstößt also schon jetzt gegen die seit Mitte 2008 geltende EU-Verordnung 2023/2006 zur „Guten Herstellungspraxis“. foodwatch fordert die Behörden daher auf, jetzt unverzüglich zu handeln und die Verbraucher nicht weiter mit dem Hinweis auf Grenzwerte zu vertrösten, die irgendwann kommen sollen. Die Überwachungsbehörden müssen von Herstellern, die Recycling-Kartons verwenden, Nachweise über die Unbedenklichkeit ihrer Verpackungen verlangen. Kann ein Hersteller nicht nachweisen, dass aus der Verpackung keine Mineralöle ins Lebensmittel gelangen können, muss die zuständige Behörde die Ware aus dem Supermarkt räumen.
In Lebensmittelverpackungen gelangen Mineralöle in der Regel über Druckfarben, die entweder zum Bedrucken der Verpackung selbst verwendet werden oder direkt im verwendeten Recyclingpapier stecken. Das ließe sich vermeiden, wenn Papier verwendet würde, das kein Mineralöl enthalten kann oder durch Beschichtungen verhindert würde, dass Mineralöle in Lebensmittel gelangen können. Das Problem und die Lösungsmöglichkeiten sind sowohl Regierung als auch Behörden und Herstellern seit Jahren bekannt. Auf Regelungen, die sie vor den krebserregenden Stoffen in Lebensmittel schützen, warten die Verbraucher bisher aber vergeblich.“
Mehr Informationen:
Quelle: foodwatch
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