In enger Zusammenarbeit von Zoll und der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle des Hessischen Landeslabors wurden bisher 25 Proben „Slimming coffee“ oder „Abnehmkaffee“ bei der Einfuhr am Frankfurter Flughafen beprobt und analysiert. Dabei wurden in fast allen Proben nicht deklarierte und nicht zugelassene Arzneistoffe gefunden, die eine appetithemmende oder abführende und zum Teil sogar gesundheitsschädliche Wirkung haben können.
Sibutramin ist dem Landeslabor zufolge ein Wirkstoff aus der Gruppe der Appetitzügler und wurde zur Behandlung von starkem Übergewicht eingesetzt. Bis Anfang 2010 sei das Mittel Reductil® mit dem Wirkstoff Sibutramin als verschreibungspflichtiges Medikament auf dem Markt gewesen.
Wechselnde Namen, gleiche Gefahr: |
Aufgrund zahlreicher Nebenwirkungen bei gleichzeitig mäßiger Gewichtsreduktion habe die europäische Arzneimittelbehörde EMEA im Januar 2010 empfohlen, die Zulassung von Arzneimitteln mit Sibutramin aufzuheben. Inzwischen werde, so Brunn, Sibutramin in Europa nicht mehr in Arzneimitteln eingesetzt. Phenolphthalein ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Abführmittel. Es werde jedoch aufgrund seiner möglicherweise krebserzeugenden Wirkung sowie bedenklicher Nebenwirkungen ebenfalls seit etlichen Jahren nicht mehr als Arzneimittel eingesetzt, teilte das Landeslabor mit.
Quelle: Landesbetrieb Hessisches Landeslabor – www.lhl.hessen.de
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