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Brandgefährliche Weihnachtsbuden – Verkaufsbuden auf Weihnachtsmärkten können zur Feuerfalle werden

Stuttgart – Verkaufsbuden auf Weihnachtsmärkten können zur Feuerfalle werden. Alle drei von DEKRA durchgeführten Experimente bestätigen: Ist die Flüssiggasanlage in der Markthütte undicht, kann ein Funke genügen und es kommt zur Verpuffung oder Explosion mit lebensbedrohlichen Gefahren für Betreiber und Weihnachtsmarktgäste.

 
Der Bummel über den Weihnachtsmarkt kann buchstäblich brandgefährlich werden, wenn  Betreiber von Verkaufsständen schlecht gewartete oder ungeprüfte Flüssiggasanlagen für Grills, Pfannen oder Heizgeräte verwenden. Die Gefahr entsteht typischerweise, wenn der Betreiber die geschlossene Hütte nach einer Pause wieder in Betrieb nimmt. Strömt über längere Zeit Gas aus, kann tatsächlich ein zündfähiges Luft-Gas-Gemisch entstehen, das durch einen Funken – beispielsweise vom Lichtschalter – gezündet wird. Das beweisen die Versuchsreihen von DEKRA.
 
 

Die Experten von DEKRA errichteten auf einem Testgelände eine typische Weihnachtsmarkt-Verkaufsbude (Maße ca. 2 m x 3 m x 2,30 m). Über eine Gaszuführung simulierten sie eine undichte Propangasanlage, wie sie immer wieder vorkommt. Denn den Marktbeschickern ist nicht immer bewusst, dass ihre  Flüssiggasanlagen regelmäßig zu prüfen und zu warten sind, wie DEKRA Sachverständige feststellen. 

Bei drei Versuchsaufbauten gelang es, ein zündfähiges Gemisch herzustellen und (per Fernzündung) zur Explosion zu bringen: 

  • Erster Versuch: Trotz geöffneter Verkaufsklappe kann sich in der Hütte ein zündfähiges Luft-Gas-Gemisch bilden. Die Fernzündung löste eine heftige  Verpuffung aus. Die in und neben der Markthütte platzierten DEKRA Dummies erlitten dabei Verbrennungen.
  • Zweiter Versuch: Bei geschlossener Tür und geschlossenem Verkaufstresen simulierten die DEKRA Experten eine Betriebspause. Es entstand ein „fetteres“ Luft-Gas-Gemisch. Die folgende Explosion sprengte Klappen und Tür auf, die Dummies erlitten starke Verbrennungen und Verletzungen durch die Druckwelle.
  • Beim dritten Versuch wurde die Markthütte komplett verriegelt und gegen Einbruch gesichert, Fenster und Tür verschraubt. Bei der ausgelösten Explosion wurde die Markthütte völlig zerstört, das Dach und eine Seitenwand herausgesprengt. Der Feuerball und die Druckwelle schleuderten die Dummies mehrere Meter weit. Auch im größeren Umkreis wären Personen durch Trümmerteile getroffen worden.

Experte Ulrich Droste von DEKRA Bielefeld, der die Versuche leitete: „Die Tests haben gezeigt, dass von flüssiggasbetriebenen Kochern und Grills in Markthütten erhebliche Gefahren ausgehen können, wenn die Gasanlagen nicht den einschlägigen Vorschriften gemäß kontrolliert und gewartet werden.“ 

Als häufigste Mängel in der Praxis findet der Sachverständige beschädigte Dichtungen, poröse Schläuche sowie nicht ordnungsgemäß montierte oder verschraubte Anschlüsse. Auch menschliches Versagen trägt zur Gefahr erheblich bei, wenn der Betreiber die Gasflasche nicht komplett verschließt. 

Dabei sind die Betreiber für die Sicherheit verantwortlich: Nach § 10 Betriebssicher-heitsverordnung (BetrSichV) müssen Flüssiggasverbrauchsanlagen vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Berufsgenossenschaftliche  Vorschrift (BGV D34 „Verwendung von Flüssiggas“) empfiehlt für Anlagen ein Prüfintervall von zwei Jahren.

Quelle: DEKRA – www.dekra.de

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