Stuttgart – Verkaufsbuden auf Weihnachtsmärkten können zur Feuerfalle werden. Alle drei von DEKRA durchgeführten Experimente bestätigen: Ist die Flüssiggasanlage in der Markthütte undicht, kann ein Funke genügen und es kommt zur Verpuffung oder Explosion mit lebensbedrohlichen Gefahren für Betreiber und Weihnachtsmarktgäste.
Bei drei Versuchsaufbauten gelang es, ein zündfähiges Gemisch herzustellen und (per Fernzündung) zur Explosion zu bringen:
Experte Ulrich Droste von DEKRA Bielefeld, der die Versuche leitete: „Die Tests haben gezeigt, dass von flüssiggasbetriebenen Kochern und Grills in Markthütten erhebliche Gefahren ausgehen können, wenn die Gasanlagen nicht den einschlägigen Vorschriften gemäß kontrolliert und gewartet werden.“
Als häufigste Mängel in der Praxis findet der Sachverständige beschädigte Dichtungen, poröse Schläuche sowie nicht ordnungsgemäß montierte oder verschraubte Anschlüsse. Auch menschliches Versagen trägt zur Gefahr erheblich bei, wenn der Betreiber die Gasflasche nicht komplett verschließt.
Dabei sind die Betreiber für die Sicherheit verantwortlich: Nach § 10 Betriebssicher-heitsverordnung (BetrSichV) müssen Flüssiggasverbrauchsanlagen vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift (BGV D34 „Verwendung von Flüssiggas“) empfiehlt für Anlagen ein Prüfintervall von zwei Jahren.
Quelle: DEKRA – www.dekra.de
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