Das Kind schreit im Schlaf und wirkt dabei völlig abwesend – ein so genannter Nachtschreck.
Meist passiert dies Vorschülern in der ersten Traumphase, etwa anderthalb Stunden nach dem Einschlafen. Eltern sollten ihr Kind jetzt bitte nicht wecken, rät das Apothekenmagazin „Baby und Familie“. Es könnte sonst aggressiv reagieren.
Wird ein Kind regelmäßig vom Nachtschreck heimgesucht, sollte es vorsichtshalber zum Kinderarzt. Oft geht Nachtschreck mit schlafwandeln einher. Deshalb ist es wichtig, die Umgebung so zu sichern, dass das Kind sich nicht gefährden kann.
Der Pavor Nocturnus (lateinisch für nächtliche Angst; Syn.: „Nachtangst“) ist eine Form der Schlafstörung. Diese Parasomnie betrifft vorwiegend Klein- und Schulkinder, kann aber auch Erwachsene ein Leben lang begleiten. Der Pavor Nocturnus tritt häufig gemeinsam mit dem Schlafwandeln auf und wird als grundsätzlich harmlos angesehen.[1]
Während der ersten Non-REM-Schlafphase (typischerweise 15 Minuten bis eine Stunde nach dem Einschlafen) schreckt das Kind mit einem Schrei aus dem Tiefschlaf und ist vegetativ zunächst so aktiviert, dass es für bis zu fünfzehn Minuten nicht ansprechbar sein kann. Das Kind verspürt in dieser Zeit eine große Angst, die man am Vegetativum messen kann. Als Zeichen dieser vegetativen Erregung kommen kalter Schweiß, schneller Puls (Tachykardie) und beschleunigte Atmung (Tachypnoe) vor. Das Kind erkennt seine Eltern nicht und ist nur sehr schwer erweckbar. Am Ende des Anfalls erwacht es und schläft meist wieder ruhig ein. Meist kann es sich daraufhin nicht an den Vorfall erinnern (Amnesie).
Vom Pavor nocturnus sind ein bis sechs Prozent der Kinder betroffen. Der Häufigkeitsgipfel liegt zwischen dem fünften und siebten Lebensjahr. Nach der Pubertät tritt die Erkrankung nur noch selten auf, sie kann aber auch selten noch bei Erwachsenen vorkommen.[2] Jungen sind insgesamt häufiger betroffen als Mädchen.[3]
Diese Anfälle sind nicht zu verwechseln mit Albträumen, deren Traumthemen nach dem Erwachen meist gegenwärtig sind und die nach heutiger Lehrmeinung als eigenständige Krankheitsentität aufzufassen sind.
Eine EEG-Kontrolle zum Ausschluss einer latenten Epilepsie ist erforderlich. Die weitere Differentialdiagnose kann auch Hypnagoge Halluzinationen, nächtliche Verwirrtheitszustände bei dementen Patienten, das Schlaf-Apnoe-Syndrom, sowie medikamenteninduzierte Angstzustände durchNeuroleptika oder trizyklische Antidepressiva umfassen.
Nach psychoanalytischer Auffassung handelt es sich beim Pavor nocturnus um eine Angstreaktion bei aktuellen Konflikten oder aufregenden Erlebnissen. In der evidenzbasierten Medizin wird von einer Reifungsstörung des Systems der Regulierung der Schlafphasen ausgegangen. Wegen der familiären Häufung wird auch eine genetische Komponente diskutiert.
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