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Achtung Eltern: In vielen Adventskalendern sind alkoholische Leckereien

Adventskalender werden zunehmend auch für Erwachsene angeboten. Doch ursprünglich sollten sie Kindern das Warten auf den Heiligen Abend versüßen. So richten sich die weihnachtlichen Motive und Formen eines Großteils der Produkte auch an die Kleinen: Sankt Nikolaus mit Engeln und einem Sack voller Spielzeug, geschmückte Christbäume oder gefüllte Nikolausstiefel lassen Kinderherzen höher schlagen. 

Doch wer in diesen Tagen einen Weihnachtskalender für seine Sprösslinge kauft, der kann böse Überraschungen erleben. Denn häufig verstecken sich hinter den 24 Türchen für Kinder ungeeignete alkoholische Leckereien. Das erfahren die Käufer jedoch meist erst beim Wenden der Verpackung im Kleingedruckten, so das Fazit eines Marktchecks der Verbraucherzentrale Hessen. Sie fordert einen eindeutigen, leicht erkennbaren Alkoholhinweis auf der Vorderseite jedes Adventskalenders.

Die Ernährungsexperten der Verbraucherzentrale begutachteten in der zweiten Novemberwoche 2012 eine Stichprobe von 20 alkoholhaltigen Adventskalendern in Kaufhäusern und Supermärkten in Frankfurt. Dabei wurden gezielt die Kalender überprüft, deren Aufmachung Kinder anspricht. Das ernüchternde Ergebnis: Beim Gros der Markenprodukte von Feodora, Gubor, Reber, Hachez, Lindt, Heilemann & Co. fällt erst beim Lesen der Beschreibung der Pralinen oder der Zutatenliste auf der Rückseite auf, dass Alkoholisches enthalten ist. Ein besonders dreistes Verwirrspiel liefert die Firma Niederegger mit ihrem Kinder ansprechenden Adventskalender mit Weihnachtsmarktmotiv: Auf der Rückseite lautet es nach der Aufzählung der Marzipanpralinen „ohne alkoholische Füllung“, in der folgenden Zutatenliste für das Marzipan taucht aber trotzdem „Alkohol“ auf. Nur in wenigen Fällen liefern die Hersteller zumindest auf der Rückseite zusätzlich zur Zutatenliste einen gesonderten Alkoholhinweis. Nur die Peters GmbH, Lippstadt, kennzeichnet einen ihrer beiden begutachteten Adventskalender auf der Schauseite deutlich „Mit Alkohol“.

„Wenn Adventskalender alkoholhaltige Zutaten enthalten, muss das generell direkt auf den ersten Blick, vorne auf der Verpackung erkennbar sein“, fordert Andrea Schauff, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen. „Sonst kann es dazu kommen, dass ein Kind fast einen Monat lang unbemerkt alkoholhaltige Süßigkeiten verzehrt.“ Ein deutlicher Hinweis ist auch für erwachsene Verbraucher wichtig, die auf jeglichen Alkohol verzichten wollen oder müssen. „Es ist nicht zumutbar, dass zunächst sämtliche Informationen auf der Verpackung durchforstet werden müssen, um Hochprozentiges im Weihnachtskalender zu vermeiden“, so Schauff weiter. „Die Hersteller sind hier für eine klare Kennzeichnung verantwortlich.“

Anbieter, die keine alkoholischen Zutaten verwenden, weisen darauf weitaus häufiger auf der Schauseite der Weihnachtskalender hin.

>> Zur Übersicht der überprüften Produktbeispiele

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

  • Das Faltblatt „Alkohol versteckt in Lebensmitteln“ ist kostenlos in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen erhältlich.
  • Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Ernährung dienstags 10 bis 14 Uhr unter 0900 1 972012. 0,90 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.

Quelle:

 

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