Verbraucher

Werbung mit Früchten täuscht Verbraucher

Viele Lebensmittel wie Süßwaren, Tees oder Getränke werden mit Abbildungen oder Namen von Früchten beworben. Oft enthalten sie aber nur minimale Fruchtanteile oder gar keine Früchte, sondern stattdessen Aromen. Verbrauchermeldungen auf www.lebensmittelklarheit.de zeigen, dass besonders die Früchtewerbung auf Süßwaren Kunden irreführen kann. Die Verbraucherzentralen fordern daher weiterhin eine Änderung der Richtlinie für Zuckerwaren der Hersteller. In ihrer aktuellen Online-Umfrage können die Nutzer dem Wunsch für die klare Kennzeichnung von aromatisierten Lebensmitteln Nachdruck verleihen.

„Papaya-Schoko-Knusper“ klingt einfach appetitlicher als „Puffreisriegel mit Schokoladenüberzug und natürlichem Aroma“: Deshalb bewerben Lebensmittelhersteller viele Produkte mit Abbildungen oder Namen von Früchten, obwohl sie nur minimale Fruchtanteile oder gar keine Früchte enthalten. „Mehr Schein als Sein, ist offenbar immer noch das Credo mancher Anbieter. Die Branche hat bei der aktuellen Änderung ihrer internen Zuckerwaren-Richtlinie die Chance vertan, auf Kundengewinnung durch Qualität zu setzen“, kritisiert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Stattdessen orientiert sie Zucker- und Süßwarenbetriebe immer noch auf Kundentäuschung mit Früchtewerbung auf Verpackungen.“

Zahlreiche Online-Beschwerden von Verbrauchern

Bislang zeigten auch zahlreiche Online-Beschwerden, dass Verbraucher bei Fruchtabbildungen und -bezeichnungen tatsächlich Früchte, Fruchtanteile oder Konzentrate der jeweiligen Frucht erwarten. „Verbraucher fühlen sich regelmäßig getäuscht, weil die abgebildeten Früchte in den Produkten fehlen“, berichtet Hartmut König, fachlich für das Verbraucherportal Lebensmittelklarheit zuständig. „Während die nicht vorhandene Frucht bei Süßwaren auf der Vorderseite prangt, ist ein Aromenzusatz erst im Kleingedruckten erkennbar.“

Änderung der Zuckerwaren-Richtlinie dringend erforderlich

Der vzbv und die Verbraucherzentralen fordern den BLL noch einmal nachdrücklich auf, die Zuckerwaren-Richtlinie zu ändern und diese Verbrauchertäuschung zu beenden. Nur durch eine glaubwürdige Verpackungsaufmachung und Kennzeichnung könne das Vertrauen der Verbraucher in Lebensmittel gestärkt werden. Würden nur Aromen und keine Früchte, Fruchtanteile oder Konzentrate aus Früchten zur Geschmacksgebung eingesetzt, dann sollten auf Verpackungen auch keine Fruchtabbildungen verwendet werden. Zudem sollte ein Einsatz von Aromen schon auf der Vorderseite der Verpackung deutlich sichtbar sein.

Wie sich Verbraucher die Kennzeichnung von aromatisierten Lebensmitteln wünschen, können sie jetzt direkt in der aktuellen Umfrage im Internetportal der Verbraucherzentralen www.lebensmittelklarheit.de abstimmen.

Hintergrund

Das Portal www.lebensmittelklarheit.de wird von den Verbraucherzentralen betrieben und im Rahmen der Initiative „Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“ durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert.

Es stellt Verbrauchern allgemeine Informationen sowie anhand von konkreten Produktmeldungen spezielle Hinweise zur Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln zur Verfügung.

Downloads

 

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

 

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