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Verkaufsverbot: Hohe Konzentrationen an Weichmachern in Puppen Spielset "Bonny"

Die niederländischen Behörden melden dieses Puppenspielset  an das europäische Schnellwarnsystem Rapex. Bonny, so der Name des Sets enthält hohe Mengen an verbotenen Weichmachern und sollte unbedingt aus Kinderzimmern entfernt werden.

Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. 

Beim Kauf solcher Produkte sollte unbedingt auf den Hinweis “frei von Weichmachern/Phthalaten” geachtet werden

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde?recall@cleankids.de

Jetzt mitmachen:
Dänemark wird ab Herbst ein Verbot für Weichmacher in allen verbrauchernahen Produkten umsetzen, die in direkten Kontakt mit der Haut oder Schleimhäuten kommen. Es kann und darf nicht sein, dass Politiker im Sinne der Lobbyisten darüber entscheiden, welchen Giftmengen  Kinder ausgesetzt werden können.

Wir fordern daher ein sofortiges Verbot dieser Stoffe!    

 

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 45 vom 09.11.2012

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 8 A12/1666/12
Meldendes Land: Niederlande
Herkunftsland: China
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Puppen Spielset
Marke: LG
Name: Bonny
Beschreibung: Kleine Puppe mit Hund und Schlafzimmerausstattung
Typ / Artikel-Nr.: LG090027
Barcode: 5413247090027
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch / Weichmacher
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil 38.4% bis (2-ethylhexyl) phthalate (DEHP) im Kopf der Puppe, 21.7% and 4.9% diisononyl phthalate (DINP) in den Armen der Puppe, 4.0% bis (2-ethylhexyl) phthalate (DEHP) and 19.2% diisononyl phthalate ( DINP) in den Beinen der Puppe; 18.7% diisononyl phthalate ( DINP), 7.6% bis (2-ethylhexyl) phthalate (DEHP) und 2.1% diisononyl phthalate ( DINP) in den Schuhen der Puppen enthalten ist
Art des Rückrufs / der Warnung: Verbot der Vermarktung des Produkts
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
  Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann. 

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

Lizenzvereinbarung mit der Europäischen Kommission

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

 

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