Nach dem Tod eines 14-jährigen Mädchens in den USA, das zwei Dosen eines Energy Drinks „Monster Energy“ innerhalb von 24 Stunden getrunken hatte, warnt der Rheinland-Pfälzische Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff vor dem übermäßigen Genuss von Energy Drinks.
„In Deutschland gelten Energy Drinks als koffeinhaltige Erfrischungsgetränke und unterliegen beim Verkauf keiner Altersbeschränkung. Dennoch rate ich, diese Getränke nur in Maßen zu genießen. Energy Drinks sind wegen ihres hohen Koffeingehalts vor allem nicht geeignet, um etwa nach dem Sport den Durst zu löschen“, so Hartloff.
In Deutschland dürfen Energy Drinks maximal 320 Milligramm Coffein pro Liter (mg/l) und 4000 Milligramm Taurin pro Liter (mg/l) enthalten. Zum Vergleich: Energy Drinks enthalten dreimal so viel Koffein wie etwa eine Cola. Getränke mit einem Coffein-Gehalt von mehr als 150 mg/l müssen mit dem Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ versehen werden. Im Landesuntersuchungsamt (LUA) wurden in den vergangenen zwei Jahren 54 Energy-Drinks untersucht. Nur zwei davon wurden wegen Höchstmengenüberschreitung bei Coffein bzw. Taurin beanstandet.
Die Untersuchungen im LUA ergaben auch: Fast alle Hersteller weisen mittlerweile darauf hin, dass die Getränke nicht mit Alkohol gemischt werden dürfen und dass sie für Kinder, Schwangere, stillende Frauen und koffeinempfindliche Personen nicht geeignet sind. Bei einigen Produkten steht auf dem Etikett auch, dass sie bei sportlicher oder schwerer körperlicher Betätigung nicht als Flüssigkeitsausgleich dienen sollten. Abhängig von der individuellen Empfindlichkeit kann eine überhöhte Coffeinzufuhr zu Nervosität, Schlaflosigkeit und Herzrasen führen. Minister Hartloff: „Eltern sollten mit ihren Kindern über die Wirkung von Energy Drinks sprechen und sie dazu anhalten, ihren Durst besser mit ‚echten‘ Erfrischungsgetränken zu stillen.“
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
www.lua.rlp.de
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