Finnland meldet verbotene Weichmacher in Bambolina Puppen

Diese Bambolina  Puppen des deutschen Unternehmens Dimian AG wurden von den finnischen Behörden an der Grenze zurückgewiesen. Grund für diese Maßnahme ist ein hoher Anteil des für Spielzeug nicht zugelassenen Weichmachers DEHP.

Ob diese Puppen auch in Deutschland erhältlich waren oder sind, ist uns aktuell nicht bekannt.

Weichmacher (Phthalate) sind allgegenwärtig. In Lebensmittelverpackungen, Spielzeug, Bekleidung und im Urin von fast allen Kindern nachweisbar. Die Hälfte aller jungen Männer zwischen 18 und 23 Jahren in Deutschland ist nur noch eingeschränkt zeugungsfähig! Außerdem stehen Weichmacher im Verdacht, Diabetes, Asthma und Atemwegserkrankungen zu fördern.

Beim Kauf solcher Produkte sollte unbedingt auf den Hinweis “frei von Weichmachern/Phthalaten” geachtet werden

Jetzt mitmachen:
Dänemark wird ab Herbst ein Verbot für Weichmacher in allen verbrauchernahen Produkten umsetzen, die in direkten Kontakt mit der Haut oder Schleimhäuten kommen. Es kann und darf nicht sein, dass Politiker im Sinne der Lobbyisten darüber entscheiden, welchen Giftmengen  Kinder ausgesetzt werden können.

Wir fordern daher ein sofortiges Verbot dieser Stoffe!    

 [hr]

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 44 vom 02.11.2012

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 2 A12/1612/12
Meldendes Land: Finnland
Herkunftsland: China
Kategorie: Spielzeug
Name: Bambolina & Sisters
Produkt: Kunststoff-Puppe
Marke: Dimian AG
Beschreibung: 4 ähnliche Plastikpuppen (3,84 kg) mit dunklen oder blonden Haaren, jeweils mit verschiedener Kleidung und ähnlichen Schuhen. Verpackt in einem Karton mit transparenten Fenster
Typ / Artikel-Nr.: Art.-Nr. DV 1900
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: 4895167919007
Art der Gefährdung: Chemisch / Weichmacher
  Es besteht ein gesundheitliches Risiko, weil die Puppe bis zu 12% Gewichtsanteil des Weichmachers  di-(2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) enthält
Art des Rückrufs / der Warnung: Import nach Finnland an der Grenze zurückgewiesen
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
  Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann. 

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

Lizenzvereinbarung mit der Europäischen Kommission

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

 

CleanKids Verbraucherampel 
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