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Verkaufsverbot: Lidocain in Hautberuhigungscreme von GiGi

Diese Hautberuhigungscreme von Gigi enthält Lidocain. Dieses ist für Kosmetische Produkte gemäß der Kosmetik-Richtlinie nicht zugelassen.

Lidocain (Handelsnamen beispielsweise Xylocain) ist ein Lokalanästhetikum. Wie alle Lokalanästhetika kann Lidocain die typischen Nebenwirkungen erzeugen; dazu gehören Wirkungen im Bereich des zentralen Nervensystems (wie z. B. Unruhe, Krampfanfälle u. a.), des Herzens (Rhythmusstörungen), Blutdruckabfall und allergische Reaktionen.

Die Anwendung kann zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen!

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 43 vom 26.10.2012

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 14 A12/1592/12
Meldendes Land: Niederlande
Herkunftsland: USA
Kategorie: Kosmetik
Produkt: Bikini Soothing Creme
Marke: Gigi
Beschreibung: Creme in einer Tube und Kartonverpackung
Typ / Artikel-Nr.: 0480
Chargennummer: 9H20B 811
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil 2,0% Lidocain, welches eine in Kosmetika verbotene Substanz ist, enthalten ist.
Art des Rückrufs / der Warnung: Verbot der Vermarktung des Produkts
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

Lizenzvereinbarung mit der Europäischen Kommission

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

 

CleanKids Verbraucherampel 
Wie gut informiert das Unternehmen nach unserer Ansicht Verbraucher zu diesem Vorfall*
Internetseite Öffentlichkeitsarbeit Verbraucheranfragen
 [Weitere Informationen zur Bewertung]
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung

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WEITERE AKTUELLE RückrufeVorsicht bei diesen Produkten

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