Verkaufsverbot: Lidocain in Hautberuhigungscreme von GiGi
Diese Hautberuhigungscreme von Gigi enthält Lidocain. Dieses ist für Kosmetische Produkte gemäß der Kosmetik-Richtlinie nicht zugelassen.
Lidocain (Handelsnamen beispielsweise Xylocain) ist ein Lokalanästhetikum. Wie alle Lokalanästhetika kann Lidocain die typischen Nebenwirkungen erzeugen; dazu gehören Wirkungen im Bereich des zentralen Nervensystems (wie z. B. Unruhe, Krampfanfälle u. a.), des Herzens (Rhythmusstörungen), Blutdruckabfall und allergische Reaktionen.
Die Anwendung kann zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen!
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Report 43 vom 26.10.2012
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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Nummer: | 14 A12/1592/12 |
Meldendes Land: | Niederlande |
Herkunftsland: | USA |
Kategorie: | Kosmetik |
Produkt: | Bikini Soothing Creme |
Marke: | Gigi |
Beschreibung: | Creme in einer Tube und Kartonverpackung |
Typ / Artikel-Nr.: | 0480 |
Chargennummer: | 9H20B 811 |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Chemisch |
Es besteht ein chemisches Risiko, weil 2,0% Lidocain, welches eine in Kosmetika verbotene Substanz ist, enthalten ist. | |
Art des Rückrufs / der Warnung: | Verbot der Vermarktung des Produkts |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | der Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG |
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.
Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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