Der Europäische Rechnungshof hat am 11. Oktober 2012 ein vernichtendes Urteil über die Handhabung von Interessenskonflikten in vier EU-Agenturen gefällt. Diese würden nicht angemessen gehandhabt, entschied der Rechnungshof.
„In den letzten Jahren wurde in der Presse über einige mutmaßliche Fälle von Interessenkonflikten berichtet, in die bestimmte EU-Agenturen verwickelt waren und die innerhalb des Europäischen Parlaments Anlass zu Besorgnis gaben. Im Jahre 2011 forderte das Europäische Parlament den Hof auf, „die Herangehensweise der Agenturen an die Bewältigung von Situationen, in denen potenzielle Interessenkonflikte bestehen, einer umfassenden Analyse zu unterziehen“, schreibt der Rechnungshof in einer Pressemitteilung.
„Im Zuge der Prüfung wurden die Handlungsleitlinien und Verfahren für die Behandlung von Interessenkonfliktsituationen im Fall von vier ausgewählten Agenturen bewertet, die einflussreiche sich auf die Sicherheit und Gesundheit der VerbraucherInnen auswirkende Entscheidungen treffen, im Einzelnen die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). Der Europäische Rechnungshof gelangte zu der Schlussfolgerung, dass keine der geprüften Agenturen Interessenkonflikte angemessen handhabte. In Bezug auf die internen Handlungsleitlinien und Verfahren sowie deren Umsetzung wurde eine Reihe von Unzulänglichkeiten unterschiedlichen Schweregrades ermittelt.“
Der Rechnungshof spricht eine Reihe von Empfehlungen aus, damit Interessenskonflikte in Zukunft angemessen gehandhabt werden. Unter anderem sollen BewerberInnen für Positionen innerhalb der Agenturen vor ihrer Einstellung auf das Vorliegen von Interessenskonflikten überprüft werden.
Für die gesamten Agenturen (EASA, ECHA und EFSA) sollen Handlungsleitlinien und Verfahren für die Annahme von Geschenken und Einladungen eingeführt werden. Die Transparenz der im Verlauf von Sitzungen sowie im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Entscheidungsprozessen angezeigten Interessen soll verbessert werden.
Die gesamte Liste mit den empfohlenen Maßnahmen können der Pressemitteilung des Europäischen Rechnungshofes entnommen werden.
Europäischer Rechnungshof: Pressemitteilung
Quelle: http://www.eu-umweltbuero.at
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