(dgk) Wer an den Herbst denkt, der hat meist eines von zwei typischen Bildern im Kopf: Entweder vom sonnigen September und einem Oktober mit traumhaftem Farb- und Raschelspiel des Laubes, einer Zeit, die unsere Sehnsucht von Frühjahr und Sommer vergessen lässt. Oder vom grauen November mit seinen verregneten Schmuddeltagen.
Das faszinierende dabei ist, dass der Benutzer dieses Gerätes alles ohne jeglichen Gehörschutz vornimmt. Was er vielleicht nicht weiß ist, dass der dauerhafte Einfluss von 80 oder mehr Dezibel eine der häufigsten Ursachen für Hörschaden ist. Nicht umsonst tragen Bauarbeiter ihre Schutzhörer beim Einsatz von Presslufthammer und Co. Im offiziellen Maschinenverordnungsgesetz sind sogar zeitliche Regelungen vereinbart. Der Einsatz von Laubbläsern ist demnach in Wohngebieten nur werktags von 10.00 bis 13. 00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr erlaubt. Leider wohne ich einem Mischgebiet, sodass ich nicht von dieser Reglung profitieren kann.
Vor allem frage ich mich aber welche großen Vorteile so ein Laubbläser eigentlich hat? Um das Gerät betreiben zu können wird Benzin benötigt. Dies lässt die Materialkosten nicht nur unnötig steigen, sondern belastet unsere Umwelt und Gesundheit mit Schadstoffen. Zuletzt, aus einer ganz pragmatischen Sicht, empfinde ich es als äußerst mühsam einen Laubhaufen zu recht zu „blasen“ statt zusammen zu rechen.
In unserer „lauten“ Welt zeigt sich, dass auch das Altbewährte und das weniger Technische bereits eine optimale Lösung für Gesundheit und Umwelt seien kann. Kommen dennoch moderne Geräte zum Einsatz, sind Maßnahmen wie der Gehörschutz oder zeitliche Benutzungseinschränkungen wichtig, um Lärmschwerhörigkeit und Lärmbelästigung zu verhindern. Doch im Falle des Herbstlaubes ist es am effektivsten an sonnigen Herbsttagen mit dem Rechen in Bewegung zu bleiben. Denn das Schönste dabei ist – an der frischen Luft dem Rascheln des Laubes zu lauschen.
Deutsches Grünes Kreuz e.V.
Internet: www.dgk.de
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