Seine Kritik richtet sich gegen sogenannte Selbstauskunftsbögen, die regelmäßig an Versicherte verschickt werden, die arbeitsunfähig geschrieben wurden: „Da wird bewusst versucht, die Datenschutzmechanismen, die wir haben, auszuhebeln. Wir haben eine Reihe von Beschwerden vorliegen, die sich gegen verschiedene Kassen richten.“ Seine Behörde untersuche derzeit Fälle, in denen Patienten beispielsweise nach ihrem familiären Umfeld, der Dosierung von Medikamenten, Urlaubsplänen oder dem Verhältnis zum Arbeitsgeber befragt wurden. Einigen Versicherten wurde dabei gedroht, die Zahlung des Krankengeldes einzustellen, wenn sie den Fragebogen nicht ausgefüllt zurückschicken.
Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten dürften die Kassen Fragebögen zudem nur dann verschicken, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen. Schaar sagte auf NDR Info: „Was die Kasse abfragen darf, sind die harten Fakten: Liegt Arbeitsunfähigkeit vor? Wie lange liegt sie vor? Ist abzusehen, wann sie beendet ist?“
Nach Angaben des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV) sollen die Selbstauskunftsbögen den Kassen helfen, sich einen „ersten, möglichst objektiven Eindruck der Situation“ zu machen, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat. Einige Kassen erklärten gegenüber NDR Info, sie dürften Sozialdaten der Versicherten erheben und speichern, um über die Zahlung von Krankengeld und die Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) zu entscheiden. Andere Kassen führten an, sie verwendeten einen Standardfragebogen, der zwischen dem GKV und dem MDK vereinbart worden sei. Dieses Formular sei allerdings ohne die Beteiligung seiner Behörde erstellt worden, so der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar.
Nach Auffassung des Bundesversicherungsamts, das Aufsichtsbehörde der meisten Krankenkassen ist, darf lediglich der MDK solche Sozialdaten erfragen. Bei Arbeitsunfähigkeit seien die Krankenkassen verpflichtet, diesen zu beauftragen. Laut Gesetz sei allein der MDK für die Erhebung medizinischer Daten zuständig. Dadurch sei festgeschrieben, dass die Krankenkassen diejenigen Informationen nicht erhalten sollen, die der MDK erheben darf. Eine pauschale Datenerhebungsbefugnis durch Selbstauskunftsbögen sehe das Gesetz nicht vor.
9. Oktober 2012/RP
NDR Presse und Information
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