Bitte lesen Sie hierzu auch die Stellungnahme der DAK im Kommentarbereich unterhalb des Artikels
Hintergrund ist eine Ausschreibung, die die DAK Gesundheit für die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Atemtherapie vorgenommen hat. Im Ergebnis hat ein bundesweiter Versender die alleinige Versorgungsberechtigung für diese Hilfsmittel erhalten. Er soll in der Lage sein, in der Regel am auf die Bestellung folgenden Werktag die DAK-Patienten zu versorgen.
„Viele Krankheiten verlaufen bei Kindern akuter als im Erwachsenenalter. Gerade bei Erkrankungen der Bronchien kommt es nicht selten zu Notfallsituationen, die den sofortigen Beginn einer Inhalationstherapie mit krampflösenden Arzneimitteln erforderlich machen, um die Sauerstoffversorgung sicherzustellen. Ist das im häuslichen Rahmen nicht mehr möglich, bleibt als Alternative nur die deutlich teurere Krankenhauseinweisung“, stellt Dr. Stefan Renz, Kinderarzt in Eimsbüttel und Vorsitzender des Landesverbandes der Kinder- und Jugendärzte Hamburg (BVKJ) kritisch fest.
„Es ist geradezu absurd, dass wir Apotheker im Notdienst zwar die dringend benötigten Arzneimittel für eine Inhalationstherapie zur Verfügung stellen müssen, das erforderliche Gerät für die häusliche Anwendung aber erst Tage später durch einen ortsfernen Versender zugeschickt wirdì, ergänzt Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins (HAV), die Kritik.
Der HAV hatte sich noch vor Inkrafttreten der zweifelhaften Umsteuerung der Versorgung an die DAK Gesundheit gewandt und darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus der Versorgung am Wochenende und im nächtlichen Notdienst zeigen, dass die ärztlich angewiesene sofortige Versorgung mit Geräten für die Atemtherapie relativ häufig vorkommt. „Dies geschah aus Sorge um die schnellstmögliche Versorgung kranker Patienten“, erläutert Graue das Motiv seines Engagements.
Die DAK Gesundheit hat gegenüber dem HAV jedoch erklärt, dass bereits im Vorwege der Ausschreibung eingebundene Mediziner versichert hätten, dass eine Geräteversorgung für den häuslichen Einsatz am Wochenende nicht zwingend erforderlich sei. „Dies ist eine klare Benachteiligung der bei der DAK versicherten Kinder am Wochenende“ entgegnet der Kinderarzt Dr. Renz. „Eine Krankheit verläuft am Wochenende ebenso schwer wie unter der Woche und muss bei medizinischer Notwendigkeit auch ebenso rasch behandelt werden können. Dafür will ich mich aus meiner ärztlichen Verantwortung heraus auch weiterhin für alle meine kleinen Patienten entscheiden können, unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit ihrer Eltern“, ergänzt Renz.
BERUFSVERBAND DER KINDER- UND JUGENDÄRZTE e. V.
www.kinderaerzte-im-netz.de
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