Verbotene Weichmacher in Scoubidou-Bändern von Top Media

(ck) – Die Scoubidou-Bänder von Top Media enthalten nicht zugelassene Weichmacher in erheblichen Konzentrationen. Bereits am 29.06.2012 wurden Scoubidou-Bänder von Top Media aus gleichem Grund über Rapex gelistet.

Das Scoubidou-Knüpfen ist 2004 in die Kritik geraten, weil die verwendeten Kunststoffbänder Weichmacher (Phthalate) enthalten, die Gesundheitsschäden verursachen und das Krebsrisiko erhöhen, wobei Kinder besonders gefährdet sind.

Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

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Petition für ein generelles Verbot von Weichmachern >>

Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Alternativen zu Weichmachern aus der Gruppe der Phthalate, können nur bei gleichzeitiger Neuoptimierung physikalischer und chemischer Eigenschaften eingesetzt werden, eine einfache Austauschsubstanz existiert nicht

Beim Kauf solcher Produkte sollte unbedingt auf den Hinweis “frei von Weichmachern/Phthalaten” geachtet werden

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 40 vom 05.10.2012

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 45 A12/1514/12
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Scoubidou-Bänder
Marke:

Top Media

Beschreibung: Plastic „Scoubidou“ Stränge in einer Reihe von Farben, ca. 1m lang, 35 Bündel pro Packung
Typ / Artikel-Nr.:

1. Scoubidou – Twisted: Art.-Nr 170300
2. Scoubidou – Luminous: Art.-Nr 170317
3. Scoubidou – Neon: Art.-Nr 170287

Barcode:

1. EAN-Nr: 4 260223 170300
2. EAN-Nr: 4 260223 170317
3. EAN-Nr: 4 260223 170287

GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch / Weichmacher
 

Das Produkt stellt ein chemisches Risiko dar, weil es:

1,10 Gew.% Bis (2-ethylhexyl)-phthalat (DEHP) und 8,3 Gew.% Di Diisononylphthalat (DINP);

2.2.3 Gew.% Bis (2-ethylhexyl)-phthalat (DEHP) und 12 Gew.% Di Diisononylphthalat (DINP);

3. 3,5 Gew.% Bis (2-ethylhexyl)-phthalat (DEHP) und 12 Gew.% Di Diisononylphthalat (DINP); enthält

Art des Rückrufs / der Warnung: Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
  Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann. 

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

Lizenzvereinbarung mit der Europäischen Kommission

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

 

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