Bisswunden bei Kindern: Auch leichte Hundebisse vom Arzt behandeln lassen

Wird ein Kind trotz aller Vorsichtsmaßnahmen von einem Hund gebissen, sollten Eltern mit ihm zu ihrem Kinder- und Jugendarzt. „Selbst durch kleine Verletzungen können mit dem Tierspeichel Krankheitserreger in die Wunde gelangen. Nur wenn die Haut nicht verletzt wurde, besteht keine Infektionsgefahr.

Eltern sollten die Bisswunde unter handwarmem, fließendem Wasser reinigen und anschließend mit einer sterilen Mullkompresse abdecken. Hundebissverletzungen sind meist Reiß-/Quetschwunden, die fachärztlich versorgt werden müssen“, erklärt Dr. Ulrich Fegeler, Kinder- und Jugendarzt sowie Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte. Gelegentlich ist die äußere Verletzung zwar klein, aber unterhalb des Hautniveaus kann es durch die Quetschung zu größeren Gewebeverletzungen gekommen sein.

Der Tetanusschutz (Wundstarrkrampf) sollte bei einer Bissverletzung gegebenenfalls aufgefrischt werden. Eltern sollten deshalb den Impfpass zum Arzt mitbringen. Für Tollwut besteht in Deutschland bei Haus- und Wildtieren zurzeit kaum eine Gefahr, doch es gibt Einzelfälle von an Tollwut erkrankten Fledermäusen. Grundsätzlich muss also sichergestellt sein, dass der Biss nicht von einem an Tollwut erkrankten Hund erfolgte. Besteht auch nur eine geringe Unsicherheit, sollte das Kind so rasch wie möglich eine Immunisierung gegen Tollwut erhalten! Dies gilt umso mehr, wenn es im Ausland von einem Tier gebissen wird.

Kinder haben im Vergleich zu Erwachsenen ein um das Dreifache erhöhte Risiko, von einem Hund verletzt zu werden – vor allem am Kopf, da dieser sich oft auf gleicher Höhe mit dem Hund befindet. Über Hälfte aller minderjährigen Hundebissopfer sind Kinder unter fünf Jahren – besonders gefährdet sind Dreijährige. Dabei sind es nicht nur fremde Hunde oder Kampfhunde, die nach Kindern schnappen „Die meisten Hunde reagieren aggressiv, wenn sie Angst haben oder sich bedroht fühlen, z.B. wenn sie beim Schlafen oder beim Fressen gestört werden, oder wenn das Kind sie „zu heftig liebkost“ oder ärgert. Eltern sollten ihrem Kind deshalb möglichst früh den Respekt vor Tieren beibringen und es bis etwa zum Alter von sieben Jahren nicht alleine mit einem Hund lassen. Eine Annäherung an den Hund sollte immer vorsichtig und bei unbekannten Hunden nur mit Erlaubnis des Besitzers erfolgen“, empfiehlt Dr. Fegeler.

Attackiert ein Hund ein Kind, sind folgende Regeln hilfreich:

Es sollte stillstehen, nicht schreien, Arme und Hände hängen lassen, Blick abwenden (kein Blickkontakt!) und alles fallen lassen, was es in den Händen hält. Wenn der Hund es umwirft oder wenn es vor dem Hund hingefallen ist, sollte es sich klein machen (zusammenrollen) oder flach mit dem Bauch zum Boden liegen bleiben und mit beiden Händen den Nacken schützen („sich tot stellen“).

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.)
www.kinderaerzte-im-netz.de

 

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