Im Herbst haben Gummistiefel Hochsaison. Die wetterfesten Schuhe sind aber nicht nur praktisch und trendig, sie enthalten zum Teil auch gesundheitsgefährdende Stoffe. Das zeigt der aktuelle Test des Umweltbundesamt im Auftrag der Arbeiterkammer Burgenland. Die gute Nachricht: Krebserregende PAK wurden in keiner Probe gefunden. Neun der 20 analysierten Kinder-, Damen- und Arbeitsgummistiefel enthielten jedoch Phthalate, zum Großteil in hohen Konzentrationen, und wurden als „nicht zufriedenstellend“ bewertet.
Ausgangspunkt des Produkttests waren zehn Gummistiefel, die das Umweltbundesamt im August 2012 im Auftrag der AK Burgenland untersuchte. Die ExpertInnen waren PAK (Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen) und Phthalaten (Kunststoffweichmachern) auf der Spur. Zehn weitere Gummistiefel testete das Umweltbundesamt in Eigeninitiative. Alle Stiefel wurden in Filialen von Handelsketten und Baumärkten in Wien, Eisenstadt, Neusiedl am See und Gerasdorf gekauft.
Die gute Nachricht: In keiner der 20 Proben wurden krebserzeugende PAK gefunden.
In neun Produkten konnten jedoch hohe Konzentrationen an Phthalaten nachgewiesen werden. Phthalate kommen als Weichmacher in Kunststoffen zum Einsatz. Sie können die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und haben Auswirkungen auf den Hormonhaushalt.
Beanstandet wurden je ein Kindergummistiefel von Vögele, Jello und Möbelix, ein Damenmodell, gekauft im Dänischen Bettenlager, und je ein Arbeitsgummistiefel von Deichmann, Obi, Lagerhaus, Bauhaus und Baumax.
Drei der nachgewiesenen Phthalate (DEHP, DINP, DIDP) sind derzeit im Chemikalienrecht für spezielle Spielwaren ab einem Gehalt von 0,1% verboten. Zwei davon (DINP, DIDP) werden als klassische Alternativen für noch gefährlichere Phthalate eingesetzt. Alle drei gefundenen Phthalate wurden teilweise in Gesamtkonzentrationen von mehr als 50% entdeckt.
Zwei der gefundenen Phthalate (DEHP, DIBP) zählen zu den in Zukunft zulassungspflichtigen Stoffen, das bedeutet, dass ihre Verwendung ab Februar 2015 nur mit einer gültigen Zulassung erlaubt sein wird. Bei diesen beiden Phthalaten handelt es sich außerdem um Stoffe auf der Kandidatenliste. Die Hersteller sind demnach verpflichtet, KonsumentInnen auf Anfrage über diese Inhaltsstoffe zu informieren.
In acht Fällen, also bei knapp der Hälfte der untersuchten Proben, wurde jenes Phthalat (DEHP) entdeckt, das in Spielzeug ab einem Grenzwert von 0,1% verboten ist und in Zukunft unter die Zulassungspflicht fallen wird. Die gemessenen Konzentrationen betrugen bis zu 55,7 %.
„Obwohl keines der getesteten Produkte eine gesetzliche Vorgabe verletzt, sind die Ergebnisse des Tests absolut nicht zufriedenstellend“, meint Dr. Eva Schreiber von der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Burgenland. “Stoffe, die die Gesundheit gefährden, haben in Verbraucherprodukten nichts verloren.“
Aus Sicht der Konsumenten dauere es viel zu lange, bis der Einsatz gefährlicher Stoffe in Verbraucherprodukten verboten wird. So wurde etwa DEHP bereits im Februar 2011 von der EU als „gefährlicher Stoff“ klassifiziert. Erst ab Februar 2015 ist der Einsatz der Chemikalie ohne gültige Zulassung verboten.
„Wir fordern die Hersteller auf, bereits vor Inkrafttreten der Zulassungspflicht auf den Einsatz dieser gefährlichen Stoffe zu verzichten. Handelsunternehmen sollten ihre Lieferanten in die Pflicht nehmen und den Nachweis entsprechender Zertifikate verlangen, ehe sie potenziell gefährliche Produkte ins Sortiment nehmen“, so Schreiber. „Wer ´saubere´ Produkte anbietet und entsprechend darüber informiert, kann das auch als Wettbewerbsvorteil nutzen.“
Die Erfahrungen der Konsumentenschützer nach der Veröffentlichung von Produkttests zeigen, dass kritische Konsumenten auf schlechte Testergebnisse sehr sensibel reagieren.
„Der Einsatz der gefundenen Schadstoffe in Verbraucherprodukten ist nach dem Stand der Technik vermeidbar. In jedem Fall sollte für diese das Prinzip ´so wenig wie technisch möglich´ gelten“, erläutert Dr. Sabine Cladrowa, Leiterin der Abteilung Chemikalien & Biozide im Umweltbundesamt. „Prinzipiell sollten Konsumenten-produkte frei von reproduktionstoxischen, hormonell wirksamen oder umweltschädlichen Stoffen sein. Zumal sie durch ungefährliche Alternativen ersetzt werden können“, bekräftigt Cladrowa.
Tipps für KonsumentInnen
Es gibt keine sicheren Hinweise darauf, ob ein Gummistiefel mit Schadstoffen belastet ist oder nicht. Produkte mit intensivem Geruch sollten vorsichtshalber nicht – oder möglichst nur kurze Zeit – getragen werden.
Die Ergebnisse des vorliegenden Tests zeigen erneut: „Teuer“ heißt nicht automatisch „gut“. Günstige Produkte müssen nicht minderwertig sein. So wurden etwa im billigsten der getesteten Produkte, einem Kindergummistiefel um 3 Euro, keine Schadstoffe nachgewiesen.
Auch das Innenfutter der Stiefel schützt nicht davor, mit den enthaltenen Phthalaten in Kontakt zu kommen. Die aktuellen Ergebnisse zeigen, dass auch die Futterschicht durch Ausgasung der flüchtigen Phthalate massiv belastet war.
Langer Hautkontakt, Schweiß und Wunden begünstigen die Aufnahme von Substanzen durch die Haut. Tragen Sie Gummistiefel daher möglichst kurz und immer mit Socken bzw. Strümpfen.
Reaktionen der Firmen
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Die Arbeiterkammer Burgenland hat die Firmen, deren Produkte beanstandet wurden informiert und zur Stellungnahme aufgefordert. Bisher liegen Reaktionen folgender Firmen vor:
Baumax hat zugesagt, das Produkt am 25.9.2012 aus dem Verkauf zu nehmen.
Der Lieferant der belasteten Gummistiefel, die Reindl GmbH, wird weitere Analysen veranlassen, um die aktuell festgestellten Phthalat-Konzentrationen zu verifizieren.OBI: Hat Kontakt mit seinem Lieferanten aufgenommen und wird nach Vorliegen der Informationen Maßnahmen festlegen.
Dänisches Bettenlager: Das beanstandete Produkt wird in den Filialen abverkauft und nicht mehr eingekauft.
Bauhaus: nimmt das beanstandete Produkt aus dem Sortiment.
Möbelix: wird seine Lieferanten mit den Ergebnissen konfrontieren und „im Sinne unserer Kunden in die Pflicht nehmen“
Möbelix: Der Artikel wird aus dem Verkauf genommen und weitere Tests veranlasst.
Quelle: Arbeiterkammer Burgenland – http://bgld.arbeiterkammer.at
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