Verbraucher

Alles Knete oder was? – Knetmasse unter der Lupe

(ck) – Irgendwann wird sie in jeden Haushalt mit Kindern Einzug halten, die Knetmasse. Grundsätzlich gibt es nichts daran auszusetzen – von den überall auf dem Teppich festgetretenen kleinen bunten Knetestückchen mal abgesehen.  

Knetmasse fördert die Kreativität, die Motorik und Fantasie der Kinder. Es lässt sich prima allein aber auch mit anderen Kindern damit spielen. Eigentlich also ein ideales Produkt für Kinder, oder?

Na klar, CleanKids wäre ja nicht CleanKids, würden wir nicht auch an der so beliebten Knete herummeckern 🙂

Wo liegt also das Problem? Wir fangen mal ganz von vorne an. Wie allgemein bekannt ist, nehmen Kinder in einem gewissen Alter einfach alles in den Mund und nicht immer lässt sich das durch Eltern, Großeltern oder Erzieher verhindern. Kritisch ist das insbesondere bei Spielsachen die durch Ihre Konsistenz, Größe und/oder Ihren Geruch Kinder regelrecht zum Kosten verführen. So verhält sich das z.B. bei Spielknete, Slimy, Hüpfknete, „Furzschleim“ und ähnlichen weichen, pastösen oder flüssigen Spielsubstanzen.

Wenn man nun weiß, dass diese verschluckbaren Spielzeuge auch in Mund & Magen der Kinder landen können, sollten Hersteller eigentlich dazu verpflichtet sein diese Produkte auch mit der entsprechenden Sicherheit herzustellen und dazu gehört auch, alle Inhaltsstoffe auf den Verpackungen zu deklarieren. Nur so können Eltern beurteilen, ob die gekauften Substanzen für ihre Kinder geeignet sind, oder nicht.

Knetmasse, was ist das eigentlich?

Es gibt unterschiedliche Produkte –  Von Plastilinkneten, über Produkte auf Wasserbasis bis hin zu Knetwachs

Die „normale“ Knetmasse enthält als Grundstoff Wasser, Öl, Salz und Mehl (oder eine andere Stärke) sowie Farbpigmente. Um eine Aushärtung zu vermeiden, verwenden manche Hersteller Kartoffelstärke, Kaolin und verschiedene Wachse. Als Füllstoff wird Kreide zugesetzt. Reine Knetwachse ohne Zusätze sind schwer formbar und werden hauptsächlich von Künstlern zum Erstellen von Modellen oder im Design- und Modellierbereich verwendet.

Knetmassen müssen mit der EU-Norm DIN EN 71-7 (Knetmasse wird hier mit Fingermalfarben gleichgesetzt) übereinstimmen, die bestimmte giftige oder gefährliche Bestandteile ausschließt.

Wussten Sie, daß das Produkt „Play Doh“ des Weltmarktführers Hasbro 1956 eigentlich als Tapetenreiniger entwickelt wurde?

Nun wird es aber als Spiel Teig (play dough) vermarktet, bunt eingefärbt & mit Aromen beduftet, damit es besser an Kinder zu vermarkten ist. Die tatsächlich verwendeten Inhaltsstoffe werden nicht mitgeteilt.

Aber damit nicht genug, inzwischen werden viele dieser Knetmassen für Kinder ganz eindeutig mit Bezug auf Lebensmittel vermarktet. Bezeichnungen wie etwa Popcorn Maschine, Burger Builder, Spagetti Fabrik, Eismaschine: oder Kuchenfabrik animieren Kinder dazu, diese Produkte in den Mund zu nehmen.

 

Lebensmittelimitationen, da war doch was??!

Der Marktführer Hasbro teilte uns auf Nachfrage, ob Unfälle mit Kindern dokumentiert sind, in denen Kinder die mit Lebensmittel zu verwechselnden Knetprodukte verschluckt haben, folgendes mit:

Zitat In mehr als 55 Jahren, in denen Play-Doh im Markt ist, haben wir weltweit noch von keinem Fall gehört, bei dem „zu viel“ Play-Doh verzehrt wurde. Ein paar Bröckchen der Knete werden hin und wieder von den Kindern probiert, aber mehr passiert im Spiel nicht. Den Kindern ist durchaus bewußt, dass die Knete ein Spielzeug und somit nicht essbar ist. Das zeigt nicht nur unsere Marktforschung, sondern auch die langjährige Erfahrung in der Praxis. Und …noch nie die Erfahrung gemacht, dass Play-Doh zum Verzehr anregt. Auch wenn die Kinder aus der Knete eine Pizza, ein Brot oder andere Lebensmittel nachformen, ist ihnen absolut bewusst, dass das immer noch Knete ist. Und spätestens beim Versuch, die Knete zu probieren, wird dem Kind klar, dass die Knete nicht „lecker schmeckt“. Kinder, die eine Weizenallergie haben, sollten nicht mit Play-Doh spielen – deshalb ist auf den Dosen auch ein entsprechender Hinweis auf Weizen angebracht. Zitat Ende

Interessant an dieser Aussage – Der Hinweis auf Weizen lässt durchaus den Schluss zu, daß sehrwohl davon ausgegangen wird, Kinder könnten die Knetmasse verschlucken. Sieht ja oft auch lecker aus…

Dazu ist auch der Hinweis angebracht, daß sich Kinder weder an Markforschungsergebnissen orientieren, noch an Verzehrsempfehlungen halten.

Doch was passiert mit der Knetmasse während des Verdauungsprozesses? Wie werden die enthaltenen Stoffe verstoffwechselt? Fragen auf die es keine Antwort gibt, denn Untersuchungen hierzu fehlen.

Eine EU-Richtline gibt auch  aufschlussreiche Informationen.

Behörden in allen EU- Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass Produkte, die mit Lebensmitteln verwechselt werden können,

• überhaupt nicht auf den Markt kommen,
• nicht in irgendeiner Form vermarktet werden oder
• die Einfuhr und die Herstellung solcher Erzeugnisse nicht erfolgt.

Dazu sind Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die genannten Erzeugnisse nicht doch irgendwo in den Verkehr gebracht werden.

Zieht ein Mitgliedstaat ein Erzeugnis, das in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt, aus dem Verkehr, so muss dies über das RAPEX-System der Kommission mitgeteilt werden.

Auch das Bundesamt für Risikobewertung (BFR) weist auf den Missstand im Zusammenhang mit Verschlucken und Verstoffwechselns bereits in seiner Stellungnahme 29/2010  ausdrücklich hin. Auf Seite 9 § 3.3 und § 3.4 u.a. wird beschrieben, das es durch das: „vorhersehbare Verschlucken dieser Substanzen möglicherweise zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen kann“.

Als Forderung wird klar formuliert: „ Grundsätzlich sollten alle flüssigen und pastösen Spielzeugmaterialien ..… den stofflichen Anforderungen an die Sicherheit kosmetischer Mittel entsprechen.

Das die systemische Wirkung bei oraler Aufnahme der oben genannten Produkte möglicherweise zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann, hat das BFR bereits festgestellt. Entsprechend befürwortet das BFR die Erhöhung der stofflichen Anforderungen an die Inhaltsstoffe dieser Produkte und fordert eine Deklarationsverpflichtung für alle pastösen und weichen Kinderspielzeuge die verschluckt werden können.

Welche Folgen dieses Handeln jedoch für die Kinder hat ist jedoch weitestgehend unbekannt, da unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Thema nicht vorliegen. Auch für den Verbraucher ist eine Nachvollziehbarkeit der Zusammensetzung unmöglich, da die Inhaltsstoffe nicht auf den Verpackungen angegeben werden müssen. 

Der Marktführer Hasbro teilte uns auf Nachfrage, welche Inhaltsstoffe und Aromen in den Produkten enthalten sind, folgendes mit:

Zitat: … Die Gesundheit und Sicherheit der Kinder ist für uns von größter Wichtigkeit. Deshalb testen wir alle unsere Produkte sehr ausgiebig und regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie höchsten Sicherheitsansprüchen genügen. Unsere Play-Doh Knete wird regelmäßig von der LGA, einem Tochterunternehmen des TÜV untersucht. Jedesmal wird uns hierbei die Unbedenklichkeit und hohe Qualität bescheinigt. Selbstverständlich achten wir sehr darauf, dass keine Inhaltsstoffe enthalten sind, die beim Spielen über die Haut oder beim Verschlucken aufgenommen werden könnten und die Gesundheit der Kinder beeinträchtigen könnten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu einzelnen Inhaltsstoffen keinerlei Auskunft erteilen, um unser Geschäftsgeheimnis zu schützen. Zitat Ende

Eine Anwort – Ja   |   Verständnis – Nein!
Warum werden unternehmerische Interessen vor die der Kinder gestellt? Was gibt es denn zu verheimlichen? 

Eltern werden immer kritischer, wollen wissen womit ihre Kinder spielen Auf Dauer werden Unternehmen in Sachen Unternehmenskommunikation umdenken müssen um auch weiterhin erfolgreich am Markt bestehen zu können.

Für den Fall daß eine Risikobewertung aufgrund fehlender oder unzureichender Informationen nicht durchgeführt werden kann, ist im § (38) des 2009/48/EG übrigens eine klare Handlungsanweisung vorgesehen:

„Sind die verfügbaren wissenschaftlichen Belege nicht ausreichend, um eine präzise Risikobewertung zu ermöglichen, so sollten die Mitgliedstaaten, wenn sie Maßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie ergreifen, das Vorsorgeprinzip anwenden, das ein Grundsatz des Gemeinschaftrechtes ist.“

Nach eigenen Recherchen können neben Borsäure in Hüpfknete möglicherweise auch die folgenden Stoffe in Spielkneten enthalten sein: Sulfate, Propionate, Benzoate, Parabene, Borax u.a., sowie nicht näher bezeichnete Farb- und Konservierungsstoffe, Aromastoffe sowie Fungizide und sogar Blei . Eine genaue Nachvollziehbarkeit der Zusammensetzung ist jedoch nahezu unmöglich, da die Inhaltsstoffe nicht auf den Verpackungen angegeben werden müssen.

So wurde von Ökotest bei einem Produkt des Marktführers Hasbro 2007 Formaldehyd-abspalter nachgewiesen. Formaldehyd ist ein krebsverdächtiger Stoff. In einem anderen Produkt sogar Blei.

Sowohl 88/378/EWG als auch 2009/48/EG Verordnung ignorieren den Umstand, dass diese Spielsachen auch verschluckt (und somit auch verstoffwechselt) werden weitestgehend. Dabei geht es nicht um die Erstickungsgefahr (choking hazard) sondern darum, dass durch das Verstoffwechseln der eingenommenen Materialien eine systemische Wirkung auf den Organismus der Kinder stattfindet. Die von der EN71-7 und 71-3 berücksichtigten Substanzen wie Antimon, Arsen, Barium, Cadmium, Chrom, Blei, Quecksilber gehen am Thema vorbei, da diese in Kneten zumeist nicht enthalten sind. Auch sind die zugrunde gelegten max. Aufnahmemengen von 8 mg (bzw. 100mg oder 400 mg) unrealistisch gering für eine orale Aufnahme.

 

Auf dieser Grundlage stellen sich folgende Fragen:

  • Wenn man weiß das Kinder alles in den Mund nehmen, warum gelten dann bei Spielkneten (und ähnlichen Produkten) nicht mindestens die stofflichen Anforderungen an die verwendeten Inhaltsstoffe, wie bei Kosmetika?
  • Warum müssen bei Kneten die Inhaltsstoffe nicht auf der Verpackung deklariert werden? (inkl. den entsprechenden Warnhinweisen, wie dies bei allen anderen Mitteln aus dem Supermarkt üblich ist)
  • Warum gibt es kein Verbot eines Lebensmittelbezugs bei nicht essbaren Spielsubstanzen um die Kinder nicht unnötig zum Verschlucken zu animieren?

Schluss damit!
Wir fordern Unternehmen hiermit auf, sich ihrer Verantwortung gegenüber Eltern und Kindern zu stellen und sämtliche Inhaltsstoffe auf den Produktverpackungen anzugeben

 

Vorsicht: Auch selbstgemachte Knetmasse kann Kinder gefährden

Selbstgemachte Knetmasse aus Lebensmitteln sollte kein Alaun enthalten. Im Internet kursieren diverse Anleitungen, um aus Salz, Mehl, Öl und anderen Lebensmitteln Knetmassen für Kinder herzustellen. Teilweise wird diesen Rezepturen Alaun (Kaliumaluminiumsulfat) zugesetzt, das Verbraucher in Apotheken nachfragen. „Alaun ist eine Chemikalie und hat in Kinderspielzeug nichts zu suchen. Wer Knetmassen selbst herstellen will, sollte sich auf Lebensmittel als Zutaten beschränken“, so Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Grenzwerte für eine gefahrlose orale Aufnahme von Alaun sind nicht definiert. Wenn überhaupt, sollten Kinder nur unter Aufsicht von Erwachsenen mit Alaun-haltigen Knetmassen spielen, damit sie nichts verschlucken.

Alaun ist eine kristalline Substanz, die schwach desinfizierend wirkt und die Knetmasse vor einem Befall mit Mikroorganismen schützen soll. Alaun wirkt zusammenziehend auf Schleimhäute und Haut. Vergiftungsanzeichen können unter anderem Brennen im Mund, Übelkeit, Erbrechen oder Schluckstörungen sein. Besondere Vorsicht ist geboten bei Kindern mit Hauterkrankungen. Nach jedem Kontakt mit Alaun-haltiger Knetmasse sollten die Hände gründlich gewaschen werden.

 

Es geht auch anders

So ist beispielsweise Essknete erhältlich, die nach Aussagen des Unternehmens auch schon im rohen Zustand essbar ist und lecker schmeckt.

Vom Internetportal „SUBSPORT“ (SUBStitution Support PORTal – Der Weg zu sicheren Alternativen) www.Subsport.eu, wurde diese essbare Kinderknete als „case story“ für einen gelungen Ersatz von chemischen Stoffen in Kinderkneten mit einem eigenen Beitrag gewürdigt

Link: http://www.subsport.eu/case-stories/158_en

 

Pädagogischer und therapeutischer Wert des Knetens

Die Verwendung der Knete im Spiel ist von besonderem pädagogischem Wert. Das Formen regt die Kreativität an. Es ist für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr wichtig, sensorische Fähigkeiten durch Ertasten, Umformen und Zerteilen zu schulen. Das Kneten fördert dabei auch die Motorik. Bei älteren Kindern wird eher die Wahrnehmung, Vorstellungskraft und Kreativität gefördert. Der Farbraum der Knete ist auf Kinder zugeschnitten: Es sind kräftige Farben vertreten.

Erfolgreich wird Knete in der Therapie bei Kindern eingesetzt, die unter Sprachstörungen oder Motorikstörungen leiden. Daneben wird Knete auch zur Erwachsenen-Therapie eingesetzt, z. B. nach Hand- oder Handgelenksoperationen oder rheumatischen Beschwerden.

 

Quellen: wikipedia.de | SUBStitution Support PORTal  |  Europäische Union  |  Hasbro

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