Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September – Kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit
Köln, 7. September 2012. Jedes Jahr erinnert der „Tag des alkoholgeschädigten Kindes” am 9. September an die traurige Tatsache, dass in Deutschland jährlich über 10.000 Kinder mit sogenannten Fetalen Alkoholeffekten und rund 2.000 Kinder mit dem Fetalen Alkoholsyndrom auf die Welt kommen.
Kinder mit fetalen Alkoholeffekten weisen vielfältige geistige und körperliche Schädigungen auf. Besonders das zentrale Nervensystem kann betroffen sein. Folgen davon sind Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit und erhöhte Reizbarkeit sowie Lern- und Sprachprobleme. Kinder mit der Vollausprägung des Fetalen Alkoholsyndroms können außerdem körperliche Missbildungen wie Fehlbildungen im Gesicht, des Skeletts und der Extremitäten sowie Nierenschäden oder Herzfehler aufweisen. Die meisten dieser Schädigungen sind bleibend, sodass viele Betroffene ein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rät deshalb, während der Schwangerschaft und Stillzeit vollständig auf Alkohol zu verzichten.
„Während der Schwangerschaft wird das Kind über die Nabelschnur mit allen notwendigen Nährstoffen aus der Nahrung der Mutter versorgt. Auch Alkohol gelangt über diesen Weg zum Kind“, erklärt BZgA-Direktorin Prof. Dr. Elisabeth Pott. Doch der kindliche Organismus ist noch nicht voll entwickelt, kann den Alkohol deutlich schlechter abbauen und ist alkoholbedingten Schädigungen schutzlos ausgeliefert, vor allem das Gehirn. „Schwangere sollten daher grundsätzlich auf Alkohol verzichten. Am besten schon, wenn eine Schwangerschaft geplant ist.“
Gleiches gilt für die Stillzeit. Trinken stillende Frauen Alkohol, steigt nicht nur ihr Blutalkoholspiegel, sondern auch der Alkoholgehalt der Muttermilch. Darüber hinaus ist es ein Irrglaube, dass ein Gläschen Sekt die Milchproduktion anregt. Untersuchungen zeigen das Gegenteil. Alkoholkonsum kann den Milchfluss vermindern. Kein Alkohol in der Stillzeit ist daher die sicherste Wahl.
Die Verantwortung für eine alkoholfreie Schwangerschaft und Stillzeit liegt jedoch nicht nur bei den Frauen selbst, sondern auch bei deren Partnern. Sie sollten in der alkoholabstinenten Zeit unterstützend wirken, indem sie beispielsweise selbst verantwortungsbewusst mit Alkohol umgehen und Situationen vermeiden, die die Partnerin zum Konsum alkoholischer Getränke verleiten könnten.
Informations- und Hilfsangebote der BZgA
Um Frauen und ihre Partner darin zu unterstützen, während der Schwangerschaft und Stillzeit konsequent alkoholfrei zu leben, hat die BZgA ein umfassendes Informations- und Hilfsangebot entwickelt:
– Die Broschüre „Andere Umstände – neue Verantwortung“ bietet umfassende Informationen zum Alkoholkonsum während der Schwangerschaft und Stillzeit und unterstützt Frauen dabei, ihren Alkoholkonsum zu hinterfragen und einzustellen.
– Der Flyer „Informationen zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner“ fasst die wichtigsten Fakten zusammen.
– Ergänzt werden diese Medien durch Informationen auf der Internetseite der BZgA unter http://www.kenn-dein-limit.de/alkohol/schwangerschaft-und-stillzeit/ .
Allgemeine Informationen der BZgA rund um Schwangerschaft und Geburt finden Sie auf http://www.familienplanung.de
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Internet: http://www.bzga.de
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Alkohol in der Schwangerschaft
Diese Broschüre informiert Sie über die schädigende Wirkung und Folgen von Alkohol in der Schwangerschaft sowie die Grenzen der Schãdlichkeit. [Download]
Weiterführende Informationen unter: www.mein-kind-will-keinen-alkohol.de
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