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Verbraucherinformationsgesetz: Neue Rechte rege nutzen

Verbraucher können seit 1. September über alle Waren, mit denen sie im Alltag zu tun haben, von den zuständigen Behörden Informationen verlangen. Damit der begrüßenswerte Vorstoß des Verbraucherinformationsgesetzes nicht zum Papiertiger wird, ruft die Verbraucherzentrale NRW Verbraucherinnen und Verbraucher auf, die sich nun bietenden Chancen rege zu nutzen: „Nur wer fragt, kann Antworten bekommen“, appelliert NRW-Verbraucherzentralen­vorstand Klaus Müller, die neuen Rechte auf mehr Transparenz und Information aktiv zu nutzen.

Verbraucher können Informationen erhalten, über die Behörden aufgrund ihrer Aufgaben und Befugnisse verfügen. So können sie sich zum Beispiel bei Lebensmitteln nach deren Zusammensetzung, chemischen Zusatzstoffen, Grenzwertüberschreitungen bei Belastungen durch Pflanzenschutzmittel, dem Gehalt an risikobehafteten Inhaltsstoffen, nach Verstößen gegen Deklarationspflichten, nach irreführenden Angaben (Täuschungsschutz) oder nach Hygienemängeln in Gastronomiebetrieben erkundigen.

Bundesländer informieren:
Verstöße gegen das Lebensmittelrecht werden im Internet veröffentlicht

Bei anderen Produkten können Verbraucher nach allen sicherheitsrelevanten Informationen fragen, beispielsweise nach der Gefahr von elektrischen Schlägen, nach verschluckbaren Kleinteilen bei Spielzeug, ob Weichmacher verwendet wurden oder etwa Kettensägen gefährliche Mängel haben.

Allerdings: Dienstleistungen wie das Handwerk, Werkstätten, Friseure, Bankgeschäfte, Versicherungen sowie Kinderbetreuung bleiben bislang vom Informationsanspruch ausgeschlossen. Im Bereich der Finanzdienstleistungen ist der Rechtsanspruch auf Informationen im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) festgeschrieben. Verbraucher können Informationen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfragen, allerdings nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen. „Angesichts der Verwerfungen im Finanzmarkt muss die Finanzaufsicht dringend auf den Prüfstand. Verbrauchern muss der Zugang zu all jenen Informationen gewährt werden, die sie benötigen, um sich ein Bild über die Vertrauenswürdigkeit der Finanzunternehmen zu machen“, fordert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller auch hier verbraucherfreundliche Verbesserungen.

Alles Wissenswerte zum neuen Verbraucherinformationsgesetz und Hinweise, wie man die jeweils zuständigen staatlichen Stellen findet, gibt es unter www.vz-nrw.de/verbraucherinformationsgesetz.

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