So können sich Verbraucher einfach, schnell und umfassend über Missstände informieren
Wenn ein Lebensmittel- oder Futtermittelhersteller gegen Gesetze verstoßen hat oder die Hygiene-Vorschriften nicht eingehalten wurden, können Verbraucher dies nun noch leichter erfahren. Durch eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (§ 40 (1a) LFGB) müssen die zuständigen Behörden nun alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen bei Lebensmitteln zwingend veröffentlichen.
Auch andere Verstöße – zum Beispiel solche gegen Hygienevorschriften in Großküchen, Restaurants und Gaststätten – müssen in Zukunft veröffentlicht werden, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Bei der aktiven Veröffentlichung gilt: Betroffene Unternehmen sind grundsätzlich vorher anzuhören. Bei Verstößen gegen zulässige Höchstwerte bestimmter Stoffe gilt: Die veröffentlichten Daten müssen abgesichert sein, d. h. auf zwei unabhängigen Analyseergebnissen von akkreditierten Laboratorien basieren.
UPDATE 20.04.2013
Veröffentlichungen bei Verstößen gegen Lebensmittelrecht werden von einigen Bundesländern ausgesetzt
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Grenzwertüberschreitungen in Lebensmitteln nach § 40 Absatz 1a Ziffer 1. LFGB)
http://verbraucherinfo.ua-bw.de
Warnungen und Informationen der Öffentlichkeit nach § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Lebensmittelinformationen nach § 40 Abs. 1a LFGB
http://www.lgl.bayern.de
Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Kontrollen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB § 40 Abs. 1a) im Land Berlin
http://www.berlin.de
Veröffentlichungen von Verstößen nach § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG)
http://verbraucherfenster.hessen.de
Zusätzlich können Verbraucher auch über die extra eingerichtete Internetadresse
www.lebensmittelinformationen.hessen.de
auf die Informationen zugreifen.
Niedersachsen
Übersichtsseite >>
Informationsportal zu Grenzwertüberschreitungen und Verstößen in der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
http://www.lebensmitteltransparenz-nrw.de
Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Grenzwertüberschreitungen in Lebensmitteln nach § 40 Absatz 1a Ziffer 1. LFGB)
http://www.gesunde.sachsen.de/129.html
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