Die Landesregierung und die Kommunen stärken die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Zusammen mit Vertretern des Landkreistages und des Städtetages hat NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel am heutigen Montag (3.9.) eine neue Transparenzoffensive gestartet, durch die Verbraucherinnen und Verbraucher über Ergebnisse der landesweiten Lebensmittelkontrollen informiert werden. So werden künftig auf dem Internet-Portal www.lebensmitteltransparenz.nrw.de Datensätze veröffentlicht, wenn entsprechende Grenzwerte von unerwünschten Stoffen bei Lebensmitteln und Futtermitteln überschritten oder gravierende Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften festgestellt wurden. Voraussetzung für die Veröffentlichung ist, dass die Verstöße mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro geahndet werden.
Die Kreise und kreisfreien Städte in NRW geben Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung in die Datenbank ein, damit Verbraucherinnen und Verbraucher einen Überblick erhalten, welche Betriebe gegen Bestimmungen des Lebensmittelrechts verstoßen haben. „Auch wenn die weit überwiegende Zahl unserer Kontrollen sehr zufriedenstellend ausfällt, werden auch immer wieder eklatante Missstände gefunden. Es macht Sinn, dass die Bevölkerung erfährt, wo und bei wem die Zustände nicht mehr akzeptabel sind“, so Hauptgeschäftsführer Martin Klein als Repräsentant des Landkreistages NRW.
„Lebensmittel sind Vertrauensgüter. Hygienesünder und schwarze Schafe der Branche sollten für die Bevölkerung erkennbar sein. Es ist zu hoffen, dass die Namensnennung längerfristig dazu beträgt, die Einhaltung der Hygienevorschriften im Sinne der Verbraucher zu verbessern“, sagte Stephan Articus, Geschäftsführer des Städtetages NRW.
„Transparenz ist eine unverzichtbare Säule des vorsorgenden Verbraucherschutzes. Eine internetgestützte Datenbank zu schaffen, die Ross und Reiter benennt, ermöglicht erst diese Transparenz. Ihre Programmierung und Bereitstellung war daher eine der Kernaufgaben meines Hauses im Verbraucherschutz“, sagte Heinrich Bottermann, Präsident des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Das LANUV wird die Datenbank betreiben.
Bisher konnten die Bundesländer nur vor gesundheitsgefährdenden Produkten effektiv warnen – und Produkt- und Firmennamen veröffentlichen. „Wir haben nach jahrelangen Auseinandersetzungen auf Bundesebene durchgesetzt, dass wir Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt besser informieren können, wenn sich die Hersteller oder Inverkehrbringer von Lebensmitteln oder Futtermitteln nicht gesetzeskonform verhalten und nun einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Die immer wiederkehrenden Belastungen von Lebensmitteln mit Dioxinen oder PCB zeigen, dass mehr Transparenz dringend notwendig ist“, so Remmel.
Das Internetportal www.lebensmitteltransparenz.nrw.de ist ein erster Schritt einer umfassenden Transparenzstrategie für Lebensmittel in Nordrhein-Westfalen. „Wir sagen Schmuddel und Schlendrian den Kampf an und wir wollen schwarze Schafe entlarven. Wer wiederholt oder schwerwiegend gegen Hygiene-Bestimmungen verstößt, kann sich in Zukunft nicht mehr verstecken“, betonte Remmel. „Aber das reicht noch nicht – Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf Augenhöhe mit der Wirtschaft sein. Dafür brauchen wir umfassende Transparenz bei allen Ergebnissen der Lebensmittelkontrollen“, so Remmel. Dies ist auch Bestandteil des Koalitionsvertrages.
Das Portal www.lebensmitteltransparenz.nrw.de geht zurück auf den Aktionsplan „Unbedenkliche Futtermittel, sichere Lebensmittel, Transparenz für den Verbraucher“, den Bund und Länder nach dem Skandal über Dioxin in Eiern im Jahr 2011 auf Betreiben von NRW vereinbart hatten. Bestandteil dieses Plans ist die Verpflichtung der zuständigen Behörden, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen umgehend zu veröffentlichen. Durch eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), die am 1. September 2012 in Kraft getreten ist, ist dieses Vorhaben nun zum Teil umgesetzt worden. Auch sonstige Verstöße, zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder gegen Vorschriften über den Täuschungsschutz, sind nun zu veröffentlichen. Voraussetzung ist, dass die Verstöße mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro geahndet werden.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
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