(dgk) Stellen Sie sich vor: Jemand bricht zusammen, bleibt bewusstlos liegen und atmet nicht mehr. Nur Sie sind in der Nähe. Was tun? Den Notarzt anrufen oder, wenn Sie kein Telefon haben, jemanden herbeirufen, der das erledigt – klar. Aber dann, in der Wartezeit? Die meisten Augenzeugen eines Notfalls haben Angst, etwas falsch zu machen. Eingreifen sollten sie trotzdem.
Doppelte Überlebenschance durch Laienhelfer
Denn untätig zu bleiben, ist der größere Fehler: Pro Tag werden in Deutschland rund 400 Menschen außerhalb der Krankenhäuser wiederbelebt – doch nur jeder Zehnte bleibt auch tatsächlich am Leben. Wenn aber zufällig anwesende Laien mit der Wiederbelebung beginnen, noch bevor der Rettungsdienst eintrifft, steigt die Überlebenschance des Patienten auf das Zwei- bis Dreifache! Die Wahrscheinlichkeit, dass die Maßnahmen zur Wiederbelebung einem Patienten mit Herzstillstand helfen, ist viel größer, als die Wahrscheinlichkeit, dabei Schaden anzurichten.
Herzdruckmassage am wichtigsten
Die wichtigste Maßnahme einer erfolgreichen Wiederbelebung ist die ununterbrochene Herzdruckmassage, wie Studien gezeigt haben. Früher galt die A-B-C-Regel für „Airway (Atemwege freimachen), Breathing (Beatmung) Chest compressions (Herzdruckmassage)“. Seit knapp zwei Jahren gibt es neue Leitlinien für die Herz-Lungen-Wiederbelebung und kardiovaskuläre Notfallmedizin. Hier tritt die Herzdruckmassage in den Vordergrund – notfalls zunächst als alleinige Maßnahme. Ansonsten lautet die Reihenfolge C-A-B: Herzdruckmassage, Atemwege freimachen, Beatmen.
Wenn nur ein Helfer zur Verfügung steht, der – wie so viele – nicht in der Herz-Lungen-Wiederbelebung geschult ist, sollte er nach Alarmierung des Rettungsdienstes nur eine kräftige und schnelle Herzdruckmassage machen. Auf weitere Maßnahmen kann verzichtet werden, bis die Rettungskräfte die Versorgung des Patienten übernehmen.
Kein rechtliches Nachspiel bei Fehlern
Übrigens: Die Befürchtung, durch eventuelles Fehlverhalten bestraft zu werden ist grundlos. Der Gesetzgeber schützt den Ersthelfer. Auch wenn durch Erste-Hilfe-Leistungen gesundheitliche Beeinträchtigungen – beispielsweise bei einer Herz-Druck-Massage ein Rippenbruch – entstehen, drohen Ersthelfern keine rechtlichen Konsequenzen. Wird dagegen nicht geholfen, können rechtliche Folgen auf den Nichthelfer zukommen. „Die alte Begründung ‚Ich habe den Menschen nicht angefasst, weil ich nichts falsch machen wollte…’ ist überholt, denn man kann eigentlich nichts falsch machen! Bei einem Herzstillstand ist es immer richtig, zumindest die Herzdruckmassage durchzuführen“, erklärt Dr. med. Michael Burgkhardt aus Leipzig, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e. V. Und: “Eine Herzdruckmassage kann jeder schnell erlernen“.
Foto: Notarztwagen
Quelle: Koszivu-Fotolia.com
Untertitel: Leisten Sie Erste Hilfe – damit der Notarzt nicht zu spät kommt.
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