Gesundheitsgefahr: Behörden warnen vor DMAA in Nahrungsergänzungsmitteln
Die niederländische Lebensmittel- und Verbraucherschutzbehörde (nVWA) warnt Verbraucher – im Besonderen Sportler – vor Nahrungsergänzungsmitteln und Schlankheitsmitteln die die Inhaltsstoffe Dimethylamylamine, Methylhexanamine oder Geranamine enthalten.
Diese Produkte werden oft als Nahrungsergänzungsmittel über Online-Shops, die sich auf Fitness/Bodybuilding- oder Schlankheitsmittel spezialisiert haben, verkauft. Diese Produkte werden oft in Kombination mit Koffein angeboten.
Möglich sind teils schwere Auswirkungen auf die Herzfrequenz und Blutgefäße und zudem steht DMAA auf der Liste der verbotenen Substanzen der Doping-Behörde.
Weltweit wird von schweren Nebenwirkungen wie etwa Schlaganfall, nach der Verwendung von Produkten mit DMAA berichtet
Inhaltsstoff DMAA wird auch oft anders deklariert:
1,3-dimethylamylamine
dimethylamylamine
methylhexanamine
4-methyl-hexaan-2-amine
4-methyl-2-hexaanamine
4-methyl-2-hexylamine
2-amino-4-methylhexaan
1,3-dimethylpentylamine
geraniumextract
geranamine
Sollten Sie ähnliche Produkte erworben haben, Überprüfen Sie die Verpackung und melden bei positiver Angabe das Produkt der zuständigen Behörde.
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