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Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – Stellungnahme der Justizministerin ein „schwaches Signal“

Berlin, Köln, den 15.8.2012. Mit „Erstaunen und Empörung“ reagiert das Aktionsbündnis Kinderrechte – UNICEF Deutschland, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – auf eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema Kinderrechte. Darin hatte die Ministerin die vom Bundesrat geforderte explizite Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz abgelehnt, da nach ihrer Ansicht die Rechte der Kinder schon jetzt genügend berücksichtigt seien.

Dem widersprechen die Kinderrechtsorganisationen in einem Offenen Brief an die Ministerin deutlich: „Die Begründungen, die Sie anführen, entsprechen unserer Auffassung nach nicht dem Stand der Diskussion über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz“, schreiben die Unterzeichner. In der heutigen Fassung des Grundgesetzes komme „nicht ausreichend zum Ausdruck, dass Kindern in Bezug auf den Schutz, die Beteiligung und die Förderung eigene, von denen der Erwachsenen zu unterscheidende Rechte zustehen.“ Weiter heißt es in dem Brief: „Wenn die Bundesregierung, wie Ihre Stellungnahme suggeriert, die verfassungsrechtliche Normierung der Kinderrechte dem Bundesverfassungsgericht überlassen möchte und nicht dem Gesetzgeber, wäre dies ein äußerst schwaches Signal in Bezug auf die von Ihnen angestrebte Stärkung der Kinderrechte.“

Das Aktionsbündnis Kinderrechte fordert die Bundesjustizministerin auf, den vom Bundesrat geforderten Gesetzentwurf über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vorzulegen und wiederholt zudem seine Bereitschaft, mit der Ministerin ein Gespräch zu diesem Thema zu führen.

 

Das Aktionsbündnis Kinderrechte besteht aus Deutschem Kinderhilfswerk, Deutschem Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland. Es wird unterstützt von der Deutschen Liga für das Kind.

Der offene Brief im Wortlaut und weitere Informationen unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

 

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