Verletzungsgefahr durch Sicherheitsmängel bei benzinbetriebener Kettensäge
Diese benzinbetriebene Kettensäge aus China verfügt nicht über ausreichende Schutzvorrichtungen. Es besteht Verletzungsgefahr mit erheblichen Auswirkungen für den Benutzer. Die Deutschen Behörden haben den Import dieser Geräte untersagt, es ist allerdings nicht auszuschließen, daß diese Produkte auch über Drittländer oder den Onlinehandel nach Deutschland gelangen.
Beim Kauf von Kettensägen sollte im Allgemeinen auf Prüfzeichen wie etwa das GS-Zeichen geachtet werden. Die möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit sind bei diesen Produkten ganz erheblich. Sparen Sie hier nicht am falschen Ende.
Kaufen Sie solche Produkte im Fachhandel und verwenden diese nur mit ausreichender Schutzbekleidung!
Sicherheitsmängel bei Kettensägen >>
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Report 31 vom 10.08.2012
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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Nummer: | 33 A12/1189/12 |
Meldendes Land: | Deutschland |
Herkunftsland: | China |
Kategorie: | Technik |
Produkt: | Benzin Kettensäge mit gelb und schwarzem Gehäuse, Nennleistung: 3,5 kW, Hubraum: 52 cm ³, Kettenteilung: 0,325 „, Sägeschiene: 50 cm |
Marke: | unbekannt |
Beschreibung: | Benzin Kettensäge |
Typ / Artikel-Nr.: | Typ HV-0003 |
Barcode: | 6944217242911 |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Verletzung |
Es besteht Verletzungsgefahr, weil folgende Punkte unzureichend sind: · Mechanische Festigkeit des Handschutzes · Leistung der Kettenbremse · Stärke des Handgriffs |
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Art des Rückrufs / der Warnung: | Importverbot |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | der Maschinen-Richtlinie und der europäischen Norm EN 11681 |
RAPEX Info
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.
Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).
Lizenzvereinbarung mit der Europäischen Kommission
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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