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Käse im Koffer: Strenge Zollvorschriften bei essbaren Souvenirs

Wiesbaden, 7. August 2012. Serrano-Schinken aus Spanien: ja, Dörrfleisch aus den USA: nein. Kulinarische Spezialitäten sind beliebte Urlaubsmitbringsel, können jedoch beim Zoll für Probleme sorgen. Gerade bei der Einreise aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören, herrschen strenge Einfuhrkontrollen – selbst bei kleinsten Mengen. Besonders problematisch sind tierische Erzeugnisse, also Fleisch, Wurst, Milch oder Käse. „Komplett verboten sind Geflügelprodukte inklusive Eier. Die gehen auch nicht als Reiseproviant durch“, sagt Dr. Andreas Hasse, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, muss damit rechnen, die Lebensmittel auf eigene Kosten vernichten zu lassen.

Grundsätzlich gelten für Urlauber die gleichen Vorschriften wie für gewerbliche Einfuhren. „Deshalb sollten sie sich gut überlegen, ob es wirklich Fleisch- und Milchprodukte als Mitbringsel sein müssen“, so R+V-Experte Dr. Hasse. „Um den veterinärrechtlichen Anforderungen zu entsprechen, ist der Aufwand nämlich sehr groß.“ Die Urlauber brauchen eine Gesundheitsbescheinigung und gültige Begleitdokumente für die Waren. Zudem müssen sie die Lebensmittel in Deutschland nochmals prüfen lassen. Grund für die strikten Kontrollen ist der Schutz vor übertragbaren Tierseuchen.

Auf Mengen achten

Reisende aus den USA, Asien und Afrika dürfen weder Wurst noch Käse im Gepäck haben – dafür jedoch Fisch und Krustentiere sowie bestimmte Süßwaren. „Erlaubt sind Lebensmittel, die nur wenig Milch oder Sahne enthalten, beispielsweise Bonbons, Kekse und Schokolade“, berichtet Dr. Hasse vom R+V-Infocenter. Auch Säuglingsnahrung darf mit an Bord. Insgesamt darf bei Flugreisen der Warenwert maximal 430 Euro betragen. Dr. Andreas Hasse: „Zollfrei ist die Einfuhr schließlich nur, wenn die Mitbringsel für den eigenen Verbrauch gedacht sind oder als Geschenk. Ab einer gewissen Menge wird es unglaubwürdig.“

Hohe Obergrenzen in Europa

Europaurlauber können bei der Einreise mit Lebensmitteln entspannter sein. Auch hier gelten zum Teil Obergrenzen für die Waren, doch die sind weiter gefasst – beispielsweise bei hochprozentigen Souvenirs: Darf aus dem Urlaub außerhalb Europas nur ein Liter Schnaps oder Rum mitgebracht werden, sind es innerhalb der EU ganze zehn Liter.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Nicht alle europäischen Länder gehören zum Zollgebiet der EU. Daher gelten beispielsweise für Grönland, Gibraltar und den nördlichen Teil von Zypern Sonderregelungen. Am besten informieren sich Urlauber im Vorfeld beim Zoll darüber.
  • Nicht alle tierischen Erzeugnisse aus Nicht-EU-Staaten unterliegen strengen Kontrollen: Eine gewisse Menge Honig ist beispielsweise erlaubt.
  • Grundsätzlich verboten sind jedoch Kartoffeln, weil die Gefahr hoch ist, dass die Urlauber damit die bakterielle Ringfäule einschleppen.

 

Infocenter der R+V Versicherung

Käse im Koffer: Strenge Zollvorschriften bei essbaren Souvenirs (PDF 197,2 KB)

 

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