Lockvogel-Forum: Verbraucherärger im Höhenflug

Ob I-Tunes-Karten oder Kaffeevollautomaten, USB-Sticks oder Nutella-Brotaufstrich: Statt im Einkaufswagen der Kunden landeten die beworbenen Preisschnäppchen tausendfach im Lockvogel-Forum der Verbraucherzentrale NRW. Über 5.000 Mal haben Verbraucherinnen und Verbraucher seit Mai 2007 hier ihrem Ärger über bereits ausverkaufte Sonderangebote Luft gemacht. Das Lockvogel-Portal zählt inzwischen knapp 440.000 Besucherinnen und Besucher. „Das Beschwerdeportal unter www.vz-nrw.de/lockvogel ist ein Dauerbrenner, weil Kunden beim Run auf die Preisbrecher immer noch viel zu häufig leer ausgehen“, bilanziert NRW-Verbraucherzent­ralenvorstand Klaus Müller: „Der Verbraucherärger befindet sich nach wie vor auf Höhenflug, weil einige Anbieter den notwendigen Aufwind bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben vermissen lassen.“

Zentrales Ergebnis der Lockvogel-Statistik: Von den mehr als 500 Unternehmen, über die sich Kunden seit 2007 beschwert haben, geht der Großteil des Beschwerdekuchens (2.424 Nennungen) auf das Konto von acht Anbietern: Netto-Marken-Discount (590 Einträge), Lidl (486 Einträge), PENNY-Markt (328 Einträge), Aldi Nord (301 Ein­träge), Aldi Süd (272 Einträge), real,- (224 Einträge) und Amazon (223 Einträge).

Mit 998 Hinweisen waren Werbe-Schnäppchen aus dem Telekom­munikations- und Computerbereich am häufigsten nicht mehr zu haben. Gefolgt von Lockvögeln aus den Produktgruppen Lebensmit­tel und Unterhaltungsmedien, die mit 712 beziehungsweise 451 Nen­nungen gehäuft ihren frühzeitigen Absturz erlebten.

„Beworbene Ware bereits ausverkauft“! – diese Antwort bekamen die Forums-Teilnehmer am häufigsten (3.020 Mal) zu hören, als sie vom Verkaufspersonal eine Begründung fürs verpasste Schnäppchen einforderten. Ein weiteres Viertel wurde mit dem Argument konfron­tiert, dass eine zu geringe Stückzahl geliefert worden sei. Interessant: Über 80 Prozent der leer ausgegangenen Lockvögel-Kunden hatte die jeweilige Filiale direkt am ersten Abverkaufstag aufgesucht.

Die Kundenberichte im Forum über eigene Bemühungen oder Versu­che des Verkaufspersonals, in benachbarten Filialen Restposten der beworbenen Ware zu ordern, liefern nach Ansicht der Verbraucher­zentrale NRW interessante Hinweise, das bestimmte Produkte gezielt verknappt werden: Wenn Artikel am Tag ihrer Bewerbung konzern­weit nicht mehr vorrätig sind, kann dies nicht mehr als Zufall gewertet werden, sondern lässt den Schluss zu, dass es sich hier um Lockvo­gelwerbung handelt.

Wer Lockvögel verbreitet, handelt irreführend und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Gegen eine Reihe von Anbietern hat die Verbrau­cherzentrale NRW wegen solcher Verstöße rechtliche Schritte einge­leitet. Und konnte dabei schon eine Stärkung des Verbraucherschut­zes durch den Bundesgerichtshof (BGH) erreichen: So hat der BGH im Februar 2011 (AZ: I ZR 183/09) auf Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen den Discounter Lidl bekräftigt: Händler, die durch Anzei­gen und Prospekte bei Kunden die Erwartung wecken, ein Produkt sei in ihrem Geschäft erhältlich, müssen für einen entsprechenden Vorrat sorgen. Zudem haben die Karlsruher Richter herausgestellt, dass Kunden nur mit wahren und klaren Angaben über die Verfüg­barkeit von beworbenen Waren in ein Geschäft gelockt werden dürfen. Heißt in der Praxis: Wenn Ware für die zu erwartende Nachfrage nicht ausreicht, muss bereits in der Werbung deutlich erkennbar gemacht werden, dass sich der Weg zum Händler unter Umständen gar nicht lohnen kann.

Zum Lockvogel-Forum geht es unter: www.vz-nrw.de/lockvogel.

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