foodwatch veröffentlicht 15-Punkte-Plan gegen Etikettenschwindel
Ein Jahr nach dem Start des Internetportals lebensmittelklarheit.de hat die Verbraucherorganisation foodwatch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner aufgefordert, gesetzliche Änderungen zum Schutz vor Etikettenschwindel durchzusetzen. foodwatch legte dazu den „15-Punkte-Plan für mehr Lebensmittelklarheit“ vor, mit dem die häufigsten Fälle von Verbrauchertäuschung verhindert werden könnten.
„Nach einem Jahr des Informierens ist jetzt der Zeitpunkt des Handelns gekommen: Frau Aigner muss die Erfahrungen des Portals in konkrete Politik ummünzen, um die Verbraucher vor Irreführung zu schützen“, forderte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. „Es reicht nicht, freiwillige Selbstverpflichtungen oder noch weitere freiwillige Siegel einzuführen, die nur mehr Verwirrung stiften würden – erforderlich sind gesetzliche Vorgaben, welche Informationen in welcher Form die Lebensmittelhersteller ihren Kunden geben müssen.“
In vielen für die Kaufentscheidung zentralen Fragen ist keine oder nur eine unzureichende Kennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen vorgegeben. Angaben zur Tierhaltung müssen die Hersteller überhaupt keine machen, auch die Verwendung von geringen Mengen Alkohol können sie selbst in Kinderprodukten verschleiern. Trotz werblicher Hervorhebung des regionalen Ursprungs müssen keine Informationen über die Herkunft der Produkte gemacht werden. Der Einsatz von Gentechnik muss zwar bei pflanzlichen Zutaten genannt werden, nicht jedoch bei der Verwendung gentechnisch veränderter Futtermittel. Zudem wurde EU-weit gerade eine Mindest-Schriftgröße von winzigen 0,9 bis 1,2 Millimeter festgelegt, so dass viele Verbraucher Mühe haben werden, die wenigen vorgegebenen Informationen überhaupt zu entziffern.
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„Die alltäglichen Täuschungen, die heute völlig legal sind, müssen morgen verboten sein. Wenn Frau Aigner es ernst meint mit mehr Lebensmittelklarheit, muss sie die eklatanten Gesetzeslücken schließen und lesbare, verständliche Angaben für die wichtigsten Produktmerkmale vorgeben“, so Thilo Bode.
foodwatch forderte die Ministerin auf, den 15-Punkte-Plan auf nationaler wie europäischer Ebene durchzusetzen. Dieser enthält sowohl Kennzeichnungsvorgaben oder Regeln für lesbare Mindestschriftgrößen und Mindest-Füllmengen für Verpackungen als auch grundsätzliche Normen – etwa den gesetzlichen Vorrang von Information vor Werbung oder ein Klagerecht für Verbraucherverbände zur Überprüfung von Lebensmittelgesetzen.
Im 15-Punkte-Plan fordert foodwatch (Kurzform):
1. den gesetzlichen Vorrang von Information vor Werbung
2. eine lesbare Mindestschriftgröße
3. realistische Produkt-Abbildungen
4. verbindliche Mengenangaben für beworbene Zutaten
5. eine umfassende Herkunftskennzeichnung
6. klare Nährwertangaben
7. eine verständliche Aromen- und Zusatzstoff-Deklaration
8. Transparenz über die Verwendung tierischer Zutaten und die Form der Tierhaltung
9. eine lückenlose Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere
10. Transparenz über die Herstellungsweise
11. die Kennzeichnung herstellungsbedingter Alkoholgehalte
12. Mindest-Füllmengen für Verpackungen
13. ein Marketingverbot für unausgewogene Kinderprodukte
14. ein Verbot von Gesundheitsversprechen
15. eine Ausweitung der Klage- und Informationsrechte für Verbraucherverbände
Die Seite lebensmittelklarheit.de ging am 20. Juli an den Start. Das von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner initiierte Portal wird von den Verbraucherzentralen beschrieben. Die Begleitforschung zu dem Portal kam kürzlich zu der Auffassung, dass „aus verbraucher- wie aus wettbewerbspolitischer Perspektive Handlungsbedarf“ bestehe – wörtlich heißt es darin: „Da die in der Werbung kommunizierten Attribute in aller Regel Vertrauens- und Potemkineigenschaften sind, die der Verbraucher am Endprodukt nicht mehr überprüfen kann (Gesundheitswert, Regionalität, Tierschutz, Bio usf.), ist es wichtig, Rahmenbedingungen auf dem Lebensmittelmarkt zu schaffen, die den Kunden, aber auch den Mitbewerbern Schutz vor opportunistischem Verhalten einzelner Unternehmen bieten. Vor diesem Hintergrund müssen auch bestehende rechtliche Regelungen und Begriffsfassungen kritisch hinterfragt werden.“
Links:
. Der 15-Punkte-Plan im Detail: http://bit.ly/OImYTI
. E-Mail-Aktion an Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner: www.foodwatch.de/aktion-15punkte
Quelle:
foodwatch e. v.
www.foodwatch.de
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