BVKJ-Präsident, Dr. Wolfram Hartmann sagte dazu heute in Berlin: “Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf evidenzbasierte Vorsorgeuntersuchungen. Der BVKJ hat ein entsprechendes Vorsorgekonzept entwickelt. Es beruht auf der Idee der primären Prävention, also der Verhütung von Krankheiten von Anfang an. Primäre Prävention, bei der es z. B. um gesunde Ernährung zur Verhütung von Übergewicht, um Sprachanregung zur Vermeidung von Sprachdefiziten geht oder um kindgerechten Medienkonsum, kann nur unter Einbeziehung der Eltern erfolgreich sein.
Der Kinder- und Jugendarzt muss mit den Eltern über ihr Kind sprechen, er muss ihnen erklären, was ihrem Kind gut tut bzw womit sie seine gesunde Entwicklung gefährden.
Vorsorgeuntersuchungen in der Schule können solche Gespräche nicht ersetzen. Sie können allenfalls die Vorsorge beim Kinder- und Jugendarzt ergänzen.
Wir haben also nichts dagegen, wenn der ÖGD vermehrt in Schulen geht und dort berät – vorausgesetzt Länder und Kommunen finanzieren dies und sparen nicht an den übrigen Aufgaben des ÖGD. Aber wir sind strikt dagegen, dass Vorsorgeuntersuchungen in die Schulen verlegt werden.”
BERUFSVERBAND DER KINDER- UND JUGENDÄRZTE e. V.
www.kinderaerzte-im-netz.de
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