Die Regelung gilt für sämtliche vorverpackte Biolebensmittel, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt worden sind und die strengen Normen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen. Mit dem Logo, das ein stilisiertes Blatt auf grünem Grund zeigt, wird gewährleistet, dass Verbraucher in ganz Europa Bioprodukte auf den ersten Blick erkennen. Zusätzlich zum verpflichtenden neuen EU-Bio-Logo können die Hersteller ihre Biowaren auch weiterhin mit dem bekannten und anerkannten deutschen Bio-Siegel und privatwirtschaftlichen Logos wie denen der deutschen Anbauverbände kennzeichnen.
Grundlage für beide Kennzeichnungen ist die EU-Öko-Verordnung, die genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau schützen die Verbraucher vor Täuschungen und verhindern unlauteren Wettbewerb – europaweit. Ihren Standards müssen alle in der Europäischen Union erzeugten und verkauften Öko-Produkte entsprechen. So schreibt die EU-Öko-Verordnung Erzeugern und Verarbeitern genau vor, wie sie produzieren und welche Stoffe sie dabei verwenden dürfen. Was in sogenannten Positiv-Listen nicht ausdrücklich erlaubt ist, darf auch nicht verwendet werden.
Hintergrund zum Ökolandbau in Deutschland
Deutschland ist innerhalb der Europäischen Union der größte Absatzmarkt für Bioprodukte, in der Branche stehen die Zeichen weiter auf Wachstum. 2011 überstieg die ökologisch bewirtschaftete Fläche erstmals die Marke von 1 Million Hektar. Zum Jahresende 2011 wurden in Deutschland 1.015.626 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche von insgesamt 22.506 Betrieben nach den EU-weit geltenden Kriterien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet. Der Anteil der Bio-Betriebe an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe betrug im vergangenen Jahr 7,5 Prozent, der Anteil des Ökolandbaus an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche ist auf 6,1 Prozent gestiegen. Insgesamt waren 2011 im Bio-Sektor 33.905 Erzeuger, Verarbeiter und Importeure tätig. All diese Unternehmen werden durch staatlich zugelassene und von den Ländern überwachte Öko-Kontrollstellen nach den strengen Regeln der EU-Öko-Verordnung kontrolliert. Die Kontrollen finden mindestens einmal im Jahr statt und werden durch zusätzliche risikoorientierte Kontrollen und unangekündigte Stichprobenkontrollen ergänzt.
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