Strangulationsgefahr bei Kinderbettanbau von Flexa

(ck) – Die dänischen Behörden melden dem europäischen Warnsystem Rapex eine Anbauplattform für Kinderbetten. Nach Angaben der Behörde besteht die Gefahr, daß Kinder sich in einem Spalt zwischen Rutsche und Plattform mit Kordeln o.der ähnlichem verfangen können. Außerdem ist der Strebenabstand zu groß. 

Der dänische Hersteller Flexa wollte oder konnte auf telefonische Nachfrage weder darüber Auskunft geben, ob diese Anbauplattform mit Rutsche auch in Deutschland verkauft wurde, noch in welcher Form Verbraucher darüber informiert werden.

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 26 vom 29.06.2012

[dhr]

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 23 A12/0946/12
Meldendes Land: Dänemark
Herkunftsland: Estland
Kategorie: Möbel / Spielwaren
Produkt: Kinderhochbett „Flexa4dreams“
Marke: Flexa
Beschreibung: Anbau Plattform für Hochbett mit Rutsche
Typ / Artikel-Nr.: 80-01307-1/-2
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Strangulation
  Es besteht die Gefahr der Strangulation, da Elemente wie Kordeln von der Kleidung zwischen der Plattform und der Rutsche stecken bleiben konnten. Außerdem passt der Kopf eines Kindes durch die Öffnung des Seitenteils der Plattform 
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Information der Verbraucher über die Risiken
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-8

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

Lizenzvereinbarung mit der Europäischen Kommission

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

[dhr]

WEITERE AKTUELLE RückrufeVorsicht bei diesen Produkten

[three_col cats=“14″ num=“3″ offset=“1″]