Verbraucherinformationen

Hornbach nimmt Energiesparlampen des Herstellers Brilliant aus dem Verkauf

Bornheim, 26. Juni 2012. Die Hornbach-Baumarkt-AG hat Energiesparlampen des Herstellers Brilliant AG aus dem Verkauf genommen. Damit reagierte das Unternehmen unmittelbar und konsequent auf einen Hinweis der Deutschen Umwelthilfe (DUH), wonach sie bei Stichproben in zwei Märkten Energiesparlampen des Herstellers Brilliant mit erhöhten Quecksilberwerten gefunden habe. Die Tests hätten ergeben, dass die seit Januar 2012 geltenden Grenzwerte von 3,5 Milligramm pro Energiesparlampe in zwei Stichproben deutlich überschritten worden seien. Hornbach nimmt die gemessenen Werte sehr ernst und ist der DUH dankbar für den Hinweis.

Im Interesse des Verbraucher- und Umweltschutzes, der nach den strikten Richtlinien des Konzerns oberstes Gebot ist, hat Hornbach sofort den Verkaufsstopp verfügt, und zwar konzernweit. Dieser betrifft nicht nur die beiden beanstandeten Serien, sondern sämtliche Artikel mit Energiesparlampen der Marke Brilliant. Wolfger Ketzler, im Vorstand der Hornbach-Baumarkt-AG für den Bereich Recht und Compliance zuständig, betont jedoch, dass die rechtliche Verantwortung für die mangelhaften Produkte eindeutig beim Hersteller liege: „Dessen ungeachtet kommt der Konzern seiner Selbstverpflichtung auf Schutz der Umwelt und insbesondere seiner Kunden uneingeschränkt nach und hat sich deshalb für den Verkaufsstopp entschieden. In unseren Lieferantenverträgen fordern wir eindeutig die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. So auch im vorliegenden Fall. Wir sind entsetzt, dass dies hier entgegen der vertraglichen Zusicherung von Brillant missachtet wurde.“

Hornbachs konsequentes Eintreten für den Umwelt- und Verbraucherschutz wurde im Jahr 2011 bewiesen. Dort lagen die Quecksilberwerte bei Energiesparlampen der Eigenmarke Flair Energy über dem Grenzwert. Auch hier hat der Konzern sogleich reagiert und bei seiner Produktionsfirma für Abhilfe gesorgt. Nach ständigen Untersuchungen des Hornbach-Qualitätsmanagements bei den Eigenmarken werden die gesetzlich vorgeschriebenen Werte hier eingehalten. Das enge Kontrollsystem hat sich bewährt. „Eine solch engmaschige, fortlaufende Kontrolle der Produkte erwarten wir natürlich auch von den uns beliefernden Fremdherstellern. Als Handelsunternehmen mit rund 100.000 Artikeln fremder Hersteller im Sortiment ist es uns nicht möglich, deren Verpflichtung noch mit zu übernehmen“, so Ketzler. „Hier können wir nur auf anderweitige Erkenntnisse oder Hinweise reagieren.“

Die vielen Bemühungen des Unternehmens bewertet Ketzler als „umweltrechtlich vorbildlich“. Mit Blick auf den aktuellen Fall meint er: „Wie wir wissen, werden die Energiesparlampen von Brillant auch bei anderen Händlern vertrieben. Ob allerdings die DUH dort ebenfalls vorstellig geworden ist und wie dort reagiert wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.“

Kunde ist König – so geht Verbraucherfreundlich!
Wie uns Hornbach auf Nachfrage mitgeteilt hat, können verunsicherte Kunden die Energiesparlampen der Marke Brillant in den Hornbach- Märkten zurückgeben und bekommen den Kaufpreis zurückerstattet.

 

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