Sicher fliegen mit kleinen Kindern nur im geeigneten Kindersitz
Flugzeuge sind nach wie vor eines der sichersten Verkehrsmittel. Rund 175 Millionen Menschen starteten oder landeten allein 2011 auf deutschen Flughäfen. Doch wer sich mit kleinen Kindern auf die Reise begibt, sollte in punkto Sicherheit einiges bedenken. Kleinkinder werden in vielen Flugzeugen mit dem sogenannten „Loop Belt“ oder „Schlaufengurt“ auf dem Schoß der Eltern festgeschnallt. Dieser Zusatzgurt wird in den Beckengurt des Erwachsenen eingefädelt und dann um das Kind herumgelegt. Damit wird das Kind auf dem Schoß des Erwachsenen fixiert. Kritisch, meint Martin Sperber, Luftfahrtexperte bei TÜV Rheinland: „Im Fall von Turbulenzen oder einer Notlandung können durch den Schlaufengurt immense Kräfte auf den Bauchraum der Kinder wirken und schwere innere Verletzungen hervorrufen.“ Kinder nicht angeschnallt reisen zu lassen löst das Problem allerdings auch nicht.
Tests zeigen, dass es für Eltern unmöglich ist, ihr Kind bei einem Crash festzuhalten – ganz wie im Auto.
Luftfahrtexperte Sperber empfiehlt, für alle Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,25 Metern einen eigenen Sitzplatz zu buchen, unter gleichzeitiger Nutzung eines geeigneten für die Luftfahrt zugelassenen Auto-Kindersitzes. Erkennbar sind diese Sitze am TÜV Rheinland-Prüfzeichen „For use in aircraft“. Nur Sitze mit diesem Label können im Flugzeug genutzt werden. Bei den allermeisten Airlines werden diese Kindersitze von den Eltern mitgebracht.
Auch die Eltern reisen viel bequemer, wenn das Kind nicht den ganzen Flug auf ihrem Schoß sitzt. Die Zusatzkosten für den Sitzplatz oder den eventuell notwendigen Kauf eines Kindersitzes sollten Eltern nicht scheuen. „Am besten informieren sich Eltern bereits beim Kauf des Kindersitzes fürs Auto genau, was den möglichen Einsatz im Flugzeug angeht“, sagt Martin Sperber.
Vor der Flugbuchung sollten die Eltern zudem bei der Airline anfragen, ob Kindersitze bei Start, Landung und Turbulenzen genutzt werden dürfen. Einfacher: bei der Auswahl der Fluggesellschaft auf das Prüfzeichen „Child Seats Welcome“ achten, das TÜV Rheinland vergibt. „Die geprüften Fluglinien, etwa Lufthansa und ihre Regionalpartner, demonstrieren dadurch, dass die von TÜV Rheinland qualifizierten Sitze in ihren Maschinen genutzt werden können. Zudem stellt es eine entsprechende Personalschulung sicher“, so Sperber.
Weitere Informationen sowie alle zugelassenen Sitze unter www.tuv.com/kindersitze im Internet.