Aber es sind gerade diese Zipper, die von Kindern so gerne in den Mund genommen werden, um darauf herumzulutschen oder zu beißen.
Textilien dieses Labels sind zumindest per Internet auch über deutsche Anbieter erhältlich.
Informationen von Ticket to Heaven >
Hauptsächlich wird Cadmium vom Menschen durch die Nahrung aufgenommen. Zu den cadmiumreichen Nahrungsmitteln zählen: Leber, Pilze, Muscheln und andere Schalentiere, Kakaopulver und getrockneter Seetang. Darüber hinaus enthalten Leinsamen viel Cadmium. Aus diesem Grunde wird empfohlen, täglich nicht mehr als 20 g Leinsamen zu sich zu nehmen. Zudem kommt es seit der Einführung von Kunstdüngern zu einer Anreicherung von Cadmium auf landwirtschaftlichen Flächen und somit in nahezu allen Lebensmitteln.
Wegen der hohen Toxizität von Cadmium ist dessen Bedeutung abnehmend. Seit Dezember 2011 ist es in Schmuck, Legierungen zum Löten und in PVC in der Europäischen Union verboten.
Cadmium ist als „sehr giftig“ und seine Verbindungen von „gesundheitsschädlich“ (wie Cadmiumtellurid) über „giftig“ (z. B. Cadmiumsulfid) bis „sehr giftig“ (so bei Cadmiumoxid) eingestuft; außerdem besteht begründeter Verdacht auf krebsauslösende Wirkung beim Menschen. Seit Dezember 2011 gilt ein strengeres Verbot für Cadmium in Kunststoffen, Farben, Stabilisierungsmitteln sowie bei bestimmter Metallverarbeitung per REACH-Verordnung, Eintrag 23 in Anhang XVII. Zudem werden auch alle PVC-haltigen Erzeugnisse mit Ausnahme des PVC-Recyclings eingebunden. Es gibt noch Ausnahmen, etwa wegen der hohen Leistungsdichte für Ni-Cd-Akkus in Schnurloselektrogeräten.
Weichmacher: Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.
Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Alternativen zu Weichmachern aus der Gruppe der Phthalate, können nur bei gleichzeitiger Neuoptimierung physikalischer und chemischer Eigenschaften eingesetzt werden, eine einfache Austauschsubstanz existiert nicht
Beim Kauf solcher Produkte sollte unbedingt auf den Hinweis “frei von Weichmachern/Phthalaten” geachtet werden
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Nummer: | 6 A12/0874/12 |
Meldendes Land: | Dänemark |
Herkunftsland: | China |
Kategorie: | Bekleidung, Textilien und Modeartikel |
Produkt: | Regenbekleidung für Kinder |
Marke: | Ticket to Heaven |
Beschreibung: | Beide Artikel sind Regenbekleidung für Kinder aus PU – verpackt im Polybeutel |
Typ / Artikel-Nr.: | Modell: 101-782-121 101-690-121 |
Barcode: | unbekannt |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Chemisch / Cadmium und Weichmacher |
Von diesen Produkten geht eine chemische Gefahr aus, weil die Reißverschlussanhänger der Produkte 0,18% Cadmium enthalten und damit den Grenzwert um 0,01% überschreiten. Darüberhinaus enthält das Produkt 3,6 Gew.% Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) | |
Art des Rückrufs / der Warnung: | Freiwilliger Rücknahme vom Markt durch den Importeur |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | der REACH-Verordnung |
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.
Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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