In NRW ist im vorigen Jahr bei den amtlichen Kontrollen jede elfte Lebensmittelprobe beanstandet worden. Das ist das Ergebnis der jährlichen „Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung“, deren Bilanz NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel jetzt veröffentlichte.
Demnach lagen die Beanstandungen im Jahr 2011 bei rund 11 Prozent und damit fast auf dem gleichen Niveau wie ein Jahr davor. 2010 erfüllten 11,8 Prozent der Lebensmittelproben die amtlichen Qualitätsanforderungen nicht. Bei einigen Warengruppen sowie Kosmetika gab es teilweise deutlich häufiger Beanstandungen als noch ein Jahr zuvor, wie etwa bei Brot und Kleingebäck, diätetischen Lebensmitteln sowie Tabak. „Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf gute und sichere Lebensmittel“, sagte Minister Remmel in Düsseldorf.
Die Landesregierung setzt sich für eine Stärkung der Verbraucherrechte ein und will dies auch durch eine größere Transparenz erreichen. „Wir wollen Verbraucherinnen und Verbraucher mächtig und stark machen. Deshalb werden wir den Druck auf die schwarzen Schafe der Branchen deutlich erhöhen“, kündigte Remmel an. „Schmuddel, Schlendrian und schwarze Schafe dürfen den Einkauf von Lebensmitteln oder den Restaurant-Besuch nicht zum Glücksspiel werden lassen“, ergänzte der Minister. „Die Bilanz 2011 zeigt einmal mehr, wie wichtig die Aufgabe der Lebensmittelkontrolle für einen starken Verbraucherschutz ist.“
Hohe Beanstandungszahlen gab es unter anderem bei der Warengruppe „Nahrungsergänzungsmittel“, „Spirituosen“ und „Diätetische Lebensmittel“: Rund 22,8 Prozent der untersuchten Proben bei den Nahrungsergänzungsmitteln wurden wegen Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften und Irreführungstatbeständen beanstandet. Bei Spirituosen lag die Beanstandungsquote bei 19,2 Prozent, davon wurden 13 Proben (von 189 beanstandeten Proben) auf Grund des Vorkommens von giftigem Methanol in Wodka als „gesundheitsschädlich“ eingestuft.
Bei den Diätetischen Lebensmitteln wurde fast jede fünfte Probe (19,7 Prozent) beanstandet. 41 Produkte wurden als „irreführend“ beurteilt und 71 Proben wegen „Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften“ beanstandet.
Einzel-Ergebnisse* nach den wichtigsten Warengruppen: Lebensmittelkontrollen und Beanstandungsquoten*
1. Brote, Kleingebäck
1814 Proben untersucht, 198 Proben (rund 10,9 %) beanstandet (2010: 8,7%)
2. Eier, Eiprodukte
1087 Proben untersucht, 131 Proben (rund 12,1 %) beanstandet (2010: 15,2 %)
3. Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurstwaren
17329 Proben untersucht, 2336 Proben (rund 13,5 %) beanstandet (2010: 14,8 %)
4. Fische, Fischerzeugnisse
2326 Proben untersucht, 276 Proben (rund 11,9 %) beanstandet (2010: 10,0 %)
5. Diätetische Lebensmittel
608 Proben untersucht, 120 (rund 19,7%) beanstandet (2010: 11,7%)
6. Spirituosen
982 Proben untersucht, 189 (rund 19,2%) beanstandet (2010: 18,6%)
7. Trinkwasser, Tafelwasser, Wasser für LM-Betriebe
1635 Proben untersucht, 299 (rund 18,3 %) beanstandet (2010: 16,1 %)
Summe Lebensmittel insgesamt 83.698 Proben untersucht, 9173 (rund 11,0 %) beanstandet (2010: 11,8 %)
8. Wein
1920 Proben untersucht, 196 (rund 10,2%) beanstandet (2010: 11,3 %)
9. Kosmetik
4161 Proben untersucht, 534 (rund 12,8 %) beanstandet (2010: 11,2%)
10. Bedarfsgegenstände
5528 Proben untersucht, 520 (rund 9,4%) beanstandet (2010: 11,3 %)
11. Tabak
38 Proben untersucht, 8 (rund 21 %) beanstandet (2010: 18,2 %)
* Bei den Beanstandungsquoten handelt es sich nicht um repräsentative Untersuchungen für die jeweilige Produktgruppe, sondern um Stichproben, die vielfach auf Grund eines begründeten Verdachts entnommen wurden.
Zuständig für die Überwachung von Lebensmitteln und Hygiene in allen Bereichen von Lebensmittelherstellung, -verarbeitung und -handel sind die Städte und Kreise in NRW. Im vorigen Jahr wurden etwa 95.000 Proben durch die Lebensmittelüberwachungsämter der Kommunen entnommen, davon allein etwa 84.000 Lebensmittel-Proben. Bei insgesamt 159.000 Kontrollbesuche im Jahr 2011 fielen rund 29.440 Betriebe auf, bei denen Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben festgestellt wurden.
Die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung wird in NRW von 53 Städten und Kreisen eigenverantwortlich als Pflichtaufgabe durchgeführt. „Die Kommunen leisten zusammen mit den amtlichen Untersuchungslaboren einen unschätzbaren Beitrag für einen funktionierenden Verbraucherschutz. Ich danke den Kreisen und kreisfreien Städten daher für ihren Einsatz“, sagte Minister Remmel. „Ich bin mir mit den Kommunen einig, dass wir die Verbraucherinnen und Verbraucher nur durch ein funktionierendes und umfassendes Kontrollsystem schützen können. Daran wollen wir weiter arbeiten.“
Seit 2011 verstärkt deshalb im Landesumweltamt (LANUV) ein Kompetenzteam aus 13 Personen aus den unterschiedlichsten Bereichen, von der Tiermedizin über Betriebswirtschaft bis hin zu Ernährungsfragen und Informationsverarbeitung, die Kommunen und das Ministerium bei der Aufgabenwahrnehmung.
Als eine Maßnahme soll eine landesweite Internet-Plattform eingeführt werden, in der Überschreitungen von Grenzwerten, Höchstgehalten und Höchstmengen in Lebensmitteln und Futtermitteln genauso durch die zuständigen Behörden veröffentlicht werden sollen, wie Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz vor Täuschung oder gegen Hygiene-Vorschriften, wenn gleichzeitig ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Eine entsprechende Gesetzesänderung auf Bundesebene, die NRW voran gebracht hat, ebnet ab September 2012 den Weg dazu.
Bild: Urheber Ralf Roletschek – Link zum Originalfoto >>
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