Französische Behörden warnen vor Risiken bei der Verwendung von Haarfärbemitteln der Marke „Royal Henna“
Da viele Verbraucher die in Grenznähe zu Frankreich leben, auch dort einkaufen bitten wir um Beachtung dieser Meldung
Die von der Topline Exim Inc.in Indien hergestellten Produkte die in Frankreich unter dem Markennamen „Royal Henna“ auf dem Markt waren entsprechen nicht der Kosmetikrichtlinie.
Es liegt ein Bericht von schweren Nebenwirkungen nach Anwendung des Produktes vor.
Bei Untersuchungen wurde festgestellt, daß p-Phenylendiamin (PPD) in einer nicht zulässigen Konzentration vorhanden ist.
Die betroffenen Produkte sind: „Royal Black Henna“ – „Royal Red Henna“ – „Royal Braun Henna“
Auch Untersuchungen des CVUA Karlsruhe ergeben immer wieder, dass Henna-Haarfarben im Handel sind, die außer der natürlichen Hennafarbe synthetische Farbstoff-Vorläufer p-Phenylendiamin (PPD) oder 2-Nitro-PPD enthielten.
Solche Henna-Haarfarben stellen ein hohes gesundheitliches Risiko dar. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Verbraucher bei der Anwendung solcher Hennafarben mit PPD-Zusatz sensibilisieren, ist also sehr hoch.
Diese Produkte stellen somit ein ernstes gesundheitliches Risiko dar.
Die Behörden empfehlen Verbrauchern: Konsultieren Sie umgehend einen Arzt, wenn Sie allergische Reaktionen während der Anwendung beobachten
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