Stromschlaggefahr bei Biene Maja Nachtlicht
Die Meldung des Biene Maja Nachtlichts an das europäische Schnellwarnsystem Rapex wurde zwar von Malta veranlasst, aufgrund der Deutschen Bschriftung gehen wir aber davon aus, daß diese Lampen auch in Deutschland erhältlich waren.
Eltern sollten hier besonders vorsichtig sein. Sollten Sie eine solche Nachtlicht Lampe Biene Maja besitzen, entfernen sie diese bitte umgehend aus der Reichweite von Kindern.
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Report 22 vom 01.06.2012
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Nummer: | 24 0805/12 |
Meldendes Land: | Malta |
Herkunftsland: | China |
Kategorie: | Beleuchtungskörper |
Produkt: | Nacht-Licht |
Marke: | New Light |
Beschreibung: | Ein dekoratives Nacht-Licht mit einem Schalter und einem Zwei-Pin-Stecker |
Typ / Artikel-Nr.: | Modell: NNL-49 |
Barcode: | unbekannt |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Stromschlag |
Das Produkt birgt die Gefahr eines elektrischen Schlags. Außerdem ist es Anhand der Aufmachung anzunehmen, daß es von Kindern als Spielzeug genutzt werden könnte | |
Art des Rückrufs / der Warnung: | Freiwilliger Austritt aus dem Markt |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | der Low Voltage Directive (LVD) und der geltenden Europäischen Norm EN 50598 |
RAPEX Info
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.
Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).
Lizenzvereinbarung mit der Europäischen Kommission
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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