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Nanosilber – Kleine Teilchen, großes Risiko

Nanosilber findet sich mittlerweile in Tapeten, Putzlappen, Frischhaltefolien, Kosmetika, Sportkleidung, Computertastaturen und in Kühlschränken. Es soll der Bekämpfung von Bakterien dienen.

Derzeit ist aber noch nicht hinreichend erforscht, inwieweit die Verwendung von Nanosilber in Alltagsprodukten gesundheitliche Risiken birgt. So ist nicht ausgeschlossen, dass der übermäßige, unkontrollierte und niedrig dosierte Einsatz von Nanosilber nicht zu Resistenzbildung führt. Eine Kennzeichnung von Produkten, die Nanosilber verwenden, ist ab September 2013 vorgeschrieben. Diese ist allerdings lückenhaft.

Unklare gesundheitliche Risiken

Der Einsatz von Silber zur Bakterienbekämpfung hat seit dem Altertum Tradition. Eine jüngere Entwicklung ist Nanosilber, eine neue Chemikalie, in der Silber in winzigsten Teilchen vorliegt. Nanosilber ist reaktiver als herkömmliche Silberverbindungen und wird auch in der Medizin genutzt. „Der Einsatz von antibakteriellen Produkten im Alltag ist mehr als fragwürdig. Nicht alle Bakterien sind auch Krankheitskeime. Eine  großflächige und niedrig dosierte Anwendung von antibakteriellen Zusätzen kann die Entstehung von resistenten Bakterien fördern und Allergien beim Menschen hervorrufen. Ebenso ist die Umwelt potenziell gefährdet“, warnt Dr. Susanne Stark, Expertin für Nanotechnologie beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). „Noch nicht hinreichend erforscht ist auch, inwieweit Nanosilber über das Lungengewebe, die Hautoberfläche oder bei der Verdauung aufgenommen wird, wie es sich im Körper verteilt und ob es die Blut-Hirn- bzw. die Blut-Plazenta-Schranke überwinden kann.“

Zulassungspflicht gefordert

Ob ein Produkt Nanosilber enthält oder nicht, ist aufgrund einer fehlenden Deklarationspflicht nur schwer nachvollziehbar. Die Herstellerinformationen sind mit Vorsicht zu genießen, da erfahrungsgemäß einige Hersteller Nanosilber einsetzen, ohne darauf zu verweisen und umgekehrt. Zwar muss Nanosilber ab 2013 deklariert werden, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen – etwa sobald ein Produkt damit beworben wird. „Diese Regelung ist nicht ausreichend. Vielmehr sollte die Anwendung von Nanosilber oder anderen antibakteriellen Zusätzen bei Produkten immer einer Zulassungspflicht unterliegen. Eine Genehmigung sollte auch nur in Zusammenhang mit einer konkreten medizinischen Anwendung erteilt werden, wie etwa bei Diabetes, Neurodermitis oder der Wundversorgung“, so Stark.

Wo Nanosilber drinsteckt

Hinweise, dass ein Produkt Nanosilber enthält, sind Begriffe wie kolloidales Silber, Nano-Batist, Nano-Silber, Nano-Silver, Nano-Silberpartikel oder Nanopartikeltechnologie. Hinweise auf einen wahrscheinlichen Einsatz geben Begriffe wie: Activecare, antibakteriell, Microbes Stop, Mikrosilber, Nanoperl, SilberAktiv, Silberionen, Silbertechnologie, Silcryst und Silver.

Weitere Infos zum Thema gibt es unter Nanosilber 6/2012 und im Juni-KONSUMENT. www.konsument.at

[dhr]

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